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https://queer.de/?9059
  • 16. Juli 2008 5 1 Min.

Der Chef des lokalen Strafgerichtshofes in Budapest hat ein Urteil für nichtig erklärt, nachdem Eierwürfe gegen CSD-Teilnehmer von der Redefreiheit geschützt seien.

Das hatte ein Gericht in Budapest letzte Woche entschieden und damit drei Eierwerfer freigesprochen (queer.de berichtete). Richter Istvan Konya erklärte nun gegenüber den Medien, dass tätliche Angriffe auf andere Menschen in keinem Fall von der in der Verfassung garantierten Meinungsfreiheit geschützt seien. 16 Verfahren gegen Rechtsradikale, die gegen CSD-Teilnehmer Gewalt angewendet hatten, würden fortgesetzt, so Konya.

Die richterliche Entscheidung folgte einem Aufschrei unter ungarischen Politikern. So hatte Ministerpräsident Ferenc Gyurcsány erklärt, dass die Verfassung friedliche Versammlungen schütze, nicht gewalttätige Angriffe. "Wenn man Gewalt einsetzt, um die Freiheit anderer Menschen zu beschneiden, ist das Unrecht", erklärte Gyurcsány, der auch Chef der sozialistischen Partei ist.

Dieses Jahr gab es große Auseinandersetzungen um den CSD in der ungarischen Hauptstadt: Erst wollte die Polizei die Kundgebung verbieten, hob diese Entscheidung aber nach heftigen Protesten wieder auf (queer.de berichtete). Schließlich kam es während der Veranstaltung zu gewalttätigen Protestaktionen durch Rechtsradikale. Die Polizei musste Tränengas und Wasserwerfer einsetzen (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 Tim_Chris
  • 16.07.2008, 14:03hBremen
  • Scheint ja fast, als käme man doch noch zur Besinnung, oder sollte ich sagen: "als hätten sie langsam ihren Verstand wieder gefunden"?
    100% Begrüßenswert diese Entwicklung der Dinge.
    Recht muss Recht bleiben und Unrecht auch Unrecht.
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#2 MarekAnonym
  • 16.07.2008, 14:23h
  • Dass ein Gericht zunächst Gewalt gegen Schwule als Meinungsfreiheit werten wollte, zeigt unseren Stand und dass wir nach wie vor noch einen langen Weg vor uns haben.

    Gegen alle anderen wäre Gewalt Gewalt, aber Gewalt gegen Schwule soll Meinungsfreiheit sein - das ist eine Perversion von Grundrechten.

    Gut, dass der Druck so groß wurde, dass dies revidiert werden musste! Wir müssen viel öfter viel mehr Druck ausüben, dann würde sich auch viel mehr ändern.
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#3 gerdAnonym
  • 16.07.2008, 15:25h
  • Das Urteil wurde wieder aufgehoben und das ist gut so. Gewalt gehört bestraft und dazu zählt meines Erachtens auch das Eierwerfen. Sowas darf nicht erlaubt sein.

    Wenn dies jetzt auch ungarische Gerichte begreifen, so ist dies eine gute Entwicklung innerhalb der EU.
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