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- 16. Juli 2008 1 Min.
Der Chef des lokalen Strafgerichtshofes in Budapest hat ein Urteil für nichtig erklärt, nachdem Eierwürfe gegen CSD-Teilnehmer von der Redefreiheit geschützt seien.
Das hatte ein Gericht in Budapest letzte Woche entschieden und damit drei Eierwerfer freigesprochen (queer.de berichtete). Richter Istvan Konya erklärte nun gegenüber den Medien, dass tätliche Angriffe auf andere Menschen in keinem Fall von der in der Verfassung garantierten Meinungsfreiheit geschützt seien. 16 Verfahren gegen Rechtsradikale, die gegen CSD-Teilnehmer Gewalt angewendet hatten, würden fortgesetzt, so Konya.
Die richterliche Entscheidung folgte einem Aufschrei unter ungarischen Politikern. So hatte Ministerpräsident Ferenc Gyurcsány erklärt, dass die Verfassung friedliche Versammlungen schütze, nicht gewalttätige Angriffe. "Wenn man Gewalt einsetzt, um die Freiheit anderer Menschen zu beschneiden, ist das Unrecht", erklärte Gyurcsány, der auch Chef der sozialistischen Partei ist.
Dieses Jahr gab es große Auseinandersetzungen um den CSD in der ungarischen Hauptstadt: Erst wollte die Polizei die Kundgebung verbieten, hob diese Entscheidung aber nach heftigen Protesten wieder auf (queer.de berichtete). Schließlich kam es während der Veranstaltung zu gewalttätigen Protestaktionen durch Rechtsradikale. Die Polizei musste Tränengas und Wasserwerfer einsetzen (queer.de berichtete). (dk)















100% Begrüßenswert diese Entwicklung der Dinge.
Recht muss Recht bleiben und Unrecht auch Unrecht.