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  • 24. Juli 2008 35 2 Min.

Verheiratete Transsexuelle müssen sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bei einer Geschlechtsanpassung nicht mehr scheiden lassen – damit dürfen in Deutschland erstmals gleichgeschlechtliche Paare verheiratet sein.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass der Gesetzgeber keine Scheidung aufgrund von Transsexualität erzwingen kann. In ihrem Urteil entschieden die Richter, dass diese im Transsexuellengesetz vorgeschriebene Regelung gegen das geschützte Recht auf Anerkennung einer selbstbestimmten geschlechtlichen Identität verstößt. Derzeit muss jeder, der eine Geschlechtsanpassung durchführen lässt, unverheiratet sein. Diese Regelung muss nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis zum 1. August 2009 geändert werden.

Geklagt hatte eine 79-jährige Transsexuelle, die seit 56 Jahren verheiratet und der Vater dreier Kinder ist. Ihre 2002 durchgeführte Geschlechtsanpassung wurde in Deutschland nicht anerkannt, weil sie verheiratet ist. Sie argumentierte jedoch, dass die Beziehung zur Ehefrau intakt sei und sie deshalb eine Scheidung ablehne.

Auswirkungen auf Homo-Ehe?

Die Richter überließen die Einzelheiten der Umsetzung dem Gesetzgeber. Sie ließen auch die Möglichkeit offen, dass die Frau statt einer Ehe eine Eingetragene Partnerschaft mit gleichen Rechten und Pflichten führen könne. Allerdings enthält die so genannte Homo-Ehe in Deutschland zwar die Pflichten der Ehe, der Gesetzgeber hat aber die Rechte – etwa im Steuerrecht – stark beschnitten.

"Karlsruhe hat mit seinem Urteil zum Transsexuellenrecht eine verfassungsrechtliche Hürde zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle aus dem Weg geräumt", erklärte Volker Beck, der menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen. "Deshalb sollte der Gesetzgeber spätestens in der nächsten Wahlperiode die Ehe für Lesben und Schwule öffnen. Dann könnte man auf das Lebenspartnerschaftsgesetz verzichten." Mit dem Urteil habe Karlsruhe dazu beigetragen, dass der Geschlechtsverschiedenheit bei der Ehe keine prägende Wirkung mehr zukommt. Noch 1993 hatte das Bundesverfassungsgericht genau mit diesem Argument eine Klage von gleichgeschlechtlichen Paaren nicht angenommen.

Die Linkspartei forderte angesichts der Entscheidung wie die Grünen die Öffnung der Ehe, während die FDP eine schnelle Reform des Transsexuellengesetzes anmahnte. (dk)

-w-

#1 VolumePro
  • 24.07.2008, 12:29hMönchengladbach
  • Gibt es zu der Entscheidung ein Aktenzeichen?
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#2 RabaukeAnonym
  • 24.07.2008, 13:56h
  • Na da brat mir doch Einer nen Storch! "Noch 1993 hatte das Gericht............abgelehnt. Ich sags ja. Hier in Deutschland wird das Rad ebend ein zweites Mal erfunden. Kein Wunder, daß fortschrittlichere Staaten über unsere Politiker, sich schlapplachen.
    Jetzt aber los! Liebe Politik!!! Es ist höchste Eisenbahn, für Gerechtigkeit zu sorgen!
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#3 hwAnonym