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- 25. Juli 2008 2 Min.
Einem Londoner Gericht hat einem Geschäftsmann 22.000 Pfund (28.000 Euro) Schadensersatz zugesprochen, weil er in einem falschen Facebook-Profil u.a. als schwul bezeichnet wurde.
Täter war Grant Raphael, ein alter Schulfreund des Opfers Mathew Firsht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Raphael das gefälschte Profil aus Neid angelegt hatte. Beide Männer sind im TV-Geschäft tätig, allerdings ist die Firma Firsht erfolgreich, während Raphael Insolvenz anmelden musste.
Das Profil war unter anderen mit der Facebook-Gruppe "Schwule Juden in London" verlinkt. Außerdem stand in einem Feld "Suche nach: Allem, was ich kriegen kann". Auch persönliche Daten wie das Geburtsdatum waren zu lesen. Zudem wurde der Anschein erweckt, dass Firshts Firma nicht seriös sei. Die Seite war insgesamt 16 Tage online – dann wurde sie von einem Angehörigen des Klägers entdeckt.
Firsht war auf Raphaels Spur gekommen, als er in einem amerikanischen Gericht erreichte, dass die US-Firma Facebook die Daten über das Profil offen legen musste. Es kam heraus, dass die Eingabe von Raphael Internetkonto erfolgt ist. Im Gerichtsverfahren hatte der Angeklagte beteuert, dass er seinen Computer eine Stunde aus den Augen gelassen hatte und ein Unbekannter in dieser Zeit das Profil eingegeben haben müsse. Der Richter bezeichnete diese Aussage als "an den Haaren herbeigezogen".
Der Angeklagte muss nun 15.000 Pfund für persönlichen Schaden des Opfers und 2.000 Pfund für das Eindringen in die Privatsphäre zahlen. Außerdem erhält die Firma von Firsht 5.000 Pfund, weil sie als nicht vertrauenswürdig dargestellt wurde.
Facebook ist eine der weltweit größten Seiten zur Bildung von sozialen Netzwerken. (dk)
