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Die Stockholmer Polizei hat bestätigt, dass ein Überfall auf zwei schwule Männer, bei dem einem ein Messer in den Bauch gerammt wurde, als Hassverbrechen behandelt wird.

Die 25 und 30 Jahre alten Schwulen sind am Sonntag von drei Männern angesprochen worden, die nach einer Wegbeschreibung fragten. "Die Täter fragten sie nach ihrer Sexualität und haben dann ihre Handys und Geld gestohlen", erklärte Polizeisprecherin Towe Hägg gegenüber der Nachrichtenagentur AP. "Einem von ihnen wurde mit einem Messer in den Magen gestochen". Die Opfer seien wegen ihrer Homosexualität angegriffen worden, ergänzte Hägg.

Derzeit finden in Stockholm im Rahmen des Europride Veranstaltungen statt. Die Abschlussparade wird am Samstag über 100.000 Besucher in die schwedische Hauptstadt locken. (dk)

CSD Sarajewo nach Ausschreitungen abgesagt

Die Organisatoren des ersten schwul-lesbischen Festivals in Sarajewo haben alle weiteren Veranstaltungen abgesagt, nachdem ein Mob am Mittwoch Teilnehmer angegriffen hatte.
Ausschreitungen beim CSD Sarajewo

Am Mittwochabend haben Dutzende meist junger Männer versucht, den Start des ersten CSD in Sarajewo zu verhindern – mindestens ein Polizist, zwei Journalisten und mehrere CSD-Teilnehmer wurden verletzt.
Gewaltdrohungen vor CSD: Amnesty appelliert an bosnische Behörde

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat an die bosnischen Behörden appelliert, Gewalandrohungen gegen CSD-Teilnehmer ernst zu nehmen und für einen reibungslosen Ablauf der ersten Gay-Pride-Veranstaltung in Sarajewo, die vom 24. bis zum 27. September stattfindet.

21 Kommentare

#1 Fiete_Jansen
  • 30.07.2008, 19:54h
  • Es ist schon Merkwürdig, das hier noch niemand etwas geschrieben hat. Hätte dort gestanden das der Überfall von *südländisch* Aussehenden oder noch besser von Menschen mit Islamischen Hintergrund begangen worden wäre, Fred_Israel wäre sofort darauf angesprungen. So war es ein *ganz normaler* Überfall von *ganz normalen* Verbrechern. Da lohnt es ja nicht was zu schreiben.
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#3 Fred_IsraelEhemaliges Profil
#4 stromboliProfil
#5 Fred_IsraelEhemaliges Profil
#6 Tim_ChrisProfil
  • 31.07.2008, 08:20hBremen
  • Antwort auf #5 von Fred_Israel
  • Herzchen, mag sein, dass Fiete politisch eine scheiß Auffassung hat, mit der auch ich absolut nicht konform gehe, aber man muss auch gar kein Kommunistenfreund sein, um einem Kommunisten zuzustimmen, dessen Meinung wie in diesem Fall mit Politik überhaupt nichts zu tun hat. Ich unterhalte mich auch ganz normal mit Christen und Moslems, auch wenn ich ihre Religion verteufele.

    Davon abgesehen @Fiete, ich denke, dass man einfach allgemein gar nicht mehr weiß, was man dazu noch schreiben soll, liest man solche Berichte hier doch immer mal wieder, erlebt sie im Freundeskreis, liest sie in seiner Tagespresse. Man ist tief bestürzt über diese rohe Gewalt, man fühlt sich dem Opfer verbunden, fühlt mit, wünscht schnelle Genesung und hofft, dass der/die Täter, egal woher sie nun auch stammen, schnell gefasst und ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Man wünscht ihm/ihnen die härteste vom Gesetz her zu verhängende Strafe und weiß doch, dass das Urteil am Ende lächerlich gering ausfallen wird.
    Und so oft man sich auch wiederholt, seinen Frust und seine Bestürzung über solche Berichte in Kommentare fasst, man weiß doch, dass sich daran nichts ändern wird, dass man sich nur von Bericht zu Bericht wiederholt und nichts anderes als seine eigene Hilflosigkeit solchen Geschehnissen gegenüber zum Ausdruck bringt.
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#7 Fiete_Jansen
  • 31.07.2008, 17:26h
  • @ Fred_Israel keine Ahnung aber meckern.

    Naturkatastrophen wie es sie sein rund 15 Jahren in der KDVR gibt hängen nicht mit dem System zusammen.

    Ich bin in der DKP. Nur im Verhältnis zu CDU, SPD, FDP, Grüne, NPD, REP, DVU... sind wir Verfassungstreu. Wir werden allerdings vom sogenannten Verfassungsschutz beobachtet.
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#8 RoseLE
#9 sbrechbeutelAnonym
#10 Fiete_Jansen
  • 02.08.2008, 11:03h
  • @ RoselE

    So, ich gebe mal ein paar Beispiele:

    Artikel 28. Die menschliche Arbeitskraft steht unter dem besonderen Schutze des Staates.
    Jeder hat nach seinen Fähigkeiten ein Recht auf Arbeit (...)

    Artikel 29. (...)
    Das Streikrecht wird anerkannt, wenn die Gewerkschaften den Streik erklären.
    Die Aussperrung ist rechtswidrig.

    Artikel 39. Jeder Mißbrauch der wirtschaftlichen Freiheit - insbesondere zu monopolistischer Machtzusammenballung und zu politischer Macht - ist untersagt. Vermögen, das die Gefahr solchen Mißbrauchs wirtschaftlicher Freiheiten in sich birgt, ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen in Gemeineigentum zu überführen.(...)

    Artikel 40. Gemeineigentum ist Eigentum des Volkes. Die Verfügung über dieses Eigentum und seine Verwaltung soll nach näherer gesetzlicher Bestimmung solchen Rechtsträgern zustehen, welche die Gewähr dafür bieten, daß das Eigentum ausschließlich dem Wohle des ganzen Volkes dient und Machtzusammenballungen vermieden werden.

    Artikel 41. Mit Inkrafttreten dieser Verfassung werden
    1. in Gemeineigentum überführt: der Bergbau (Kohlen, Kali, Erze), die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung, die Betriebe der Energiewirtschaft und das an Schienen oder Oberleitungen gebundene Verkehrswesen,
    2. vom Staate beaufsichtigt oder verwaltet, die Großbanken und Versicherungsunternehmen und diejenigen in Ziffer 1 genannten Betriebe, deren Sitz nicht in Hessen liegt. (...)

    Artikel 42. Nach Maßgabe besonderer Gesetze ist der Großgrundbesitz, der nach geschichtlicher Erfahrung die Gefahr politischen Mißbrauchs oder der Begünstigung militaristischer Bestrebungen in sich birgt, im Rahmen einer Bodenreform einzuziehen.

    Artikel 33. Das Arbeitsentgelt muß der Leistung entsprechen und zum Lebensbedarf für den Arbeitenden und seine Unterhaltsberechtigten ausreichen. Die Frau und der Jugendliche haben für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung Anspruch auf gleichen Lohn.

    Artikel 69. Hessen bekennt sich zu Frieden, Freiheit und Völkerverständigung. Der Krieg ist geächtet. Jede Handlung, die mit der Absicht vorgenommen wird, einen Krieg vorzubereiten, ist verfassungswidrig.

    Artikel 147. Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht.(...)

    So, sind wir auf dem Boden der Verfassung oder nicht? Brechen vorangenannte Parteien die Verfassung oder nicht? Diese Artikel werden durch keinen Artikel des GG gebrochen, demnach sind sie weiterhin gültig. Vor allem da diese Verfassung anders als das GG durch eine demokratische Volksabstimmung angenommen wurde.
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