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- 15. August 2008 3 Min.
Verwirrende Rechtslage: Die Schnüffeldroge dürfte man in Deutschland eigentlich nur nach ärztlicher Verordnung kaufen. Doch der Konsum ist erlaubt – selbst vor dem Polizeirevier.
Von Dennis Klein
Im Internet wimmelt es von Sexshops aus Österreich, während im deutschen Teil des Netzes Ebbe herrscht. Eigentlich ist Poppers in allen deutschsprachigen Ländern ein verschreibungspflichtiges Medikament - in der Alpenrepublik drückt man jedoch ein Auge zu. Der Besitz und der Genuss von Poppers ist indes sowohl in Deutschland, Österreich als auch der Schweiz legal.
Poppers oder der Wirkstoff Amylnitrit hat denselben Status wie Antibiotika. Es fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz wie die Drogen Kokain oder Marihuana. Unter dieses Gesetz fallen lediglich Mittel, die ein "Missbrauchs- und/oder Abhängigkeitspotenzial" haben, so die offizielle Erläuterung in Deutschland. Die Nitrite gehören nicht dazu.
Poppers ist lediglich ein verschreibungspflichtiges Medikament. Das heißt, der Arzt müsste ein Rezept für den Stoff ausstellen – und daraufhin könnte man ihn in der Apotheke erhalten. Da es aber nicht mehr als Medikament angewandt wird, gibt es keinen Markt mehr für den Schnüffelstoff. Zwar ist offiziell die Einfuhr beispielsweise über Internet-Bestellungen aus dem Ausland verboten, weil keine ärztliche Verschreibung vorliegt. Allerdings ist das in der Praxis kein Problem - viele Shops werben sogar damit, dass sie bei Konfiszierungen durch den Zoll ohne Umstände eine Ersatzlieferung leisten würden. Und sobald man das Mittelchen in seinen Besitz gebracht hat, könnte man theoretisch vor der Polizeidirektion schnüffeln und müsste keine negativen Konsequenzen fürchten.
Die deutschen Behörden sehen trotz der Verschreibungspflicht in Poppers ohnehin keine große Gefahr. Ein Rechercheanruf im Büro der Drogenbeauftragten der Bundesregierung traf die Sachbearbeiterin etwas unvorbereitet: "Da muss ich erst einmal nachforschen", so die junge Dame. Nach zwei Tagen rief sie zurück: "Wir sehen das nicht als Problem an." Denn Poppers sei im Vergleich mit Heroin oder Alkohol "keine wirkliche Droge" - es mache nicht abhängig, es gebe keine Nebenwirkungen, es sei daher keine Priorität im Kampf gegen Drogen. Im 146-seitigen "Drogen- und Suchtbericht" der Bundesregierung wird Poppers dann auch mit keinen Wort erwähnt.
Das ist auch in Österreich und der Schweiz nicht anders: "Vom Bundesamt für Gesundheit aus gibt es keine gesundheitlichen Aufklärungskampagnen bezüglich Poppers", so die helvetische Behörde. Dem Amt sei bekannt, dass Poppers "zuweilen in Saunen und Sexshops zum Verkauf angeboten" werde. Hinter vorgehaltener Hand sagte ein Beamter jedoch, dass man Wichtigeres zu tun habe.
Das österreichische Institut für Gesundheitswesen ist Poppers auch kaum der Rede wert. "Es ist nicht als illegale Droge klassifiziert, aber es sollte trotzdem in Präventionsarbeit eingebunden werden", so das Institut in ihrem Drogenbericht. Dennoch sei das Aphrodisiakum kein Grund für Beunruhigung, da ein "signifikanter Rückgang" in der Benutzung festgestellt werde, während gefährlichere Drogen wie Ecstasy, Kokain und Pilze öfter konsumiert werden würden.
Achtung: Der Konsum von Poppers kann für Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen lebensgefährlich sein. Siehe dazu auch unser Interview mit dem Kölner Arzt Dr. Stephen-Mark Slabbers.
Links zum Thema:
» Poppers. Das Handbuch zur schwulen Sexdroge
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Böse Redaktion! Schämt euch was!
@ Dennis: Schöner Artikel! So genau wusste ich bisher auch noch nicht, wie es sich nun mit der "(Il-legalität) von Poppers verhält. Gut das jetzt zu wissen! Vor allem nachdem mir am Flughafen mal zwei Flaschen von BGS abgenommen worden sind und ich Blut und Wasser geschwitzt hab, von wegen Drogenbesitz! *lach* Gab dann aber nur Mecker, dass man "Lösungsmittel" nicht im Flugzeug befördern darf. Nicht im Koffer und schon gar nicht im Handgepäck! Jetzt wird vor jeder Flugreise erstmal die Banderole abgepult!