Das saarländische CDU-Kabinett hat ein Landesanpassungsgesetz zur Gleichstellung von Homo-Paaren beschlossen – nur beim Familienzuschlag und bei den Gesetzen über die
Versorgungswerke der freien Berufe sollen Hetero-Paare zukünftig noch bevorzugt werden.
Nach dem Entwurf sollen die verpartnerten saarländischen Beamten bei der Beihilfe (Krankenversicherung) und der Hinterbliebenenpension mit ihren verheirateten Kollegen gleichgestellt werden. Dagegen gibt es keine Gleichstellung beim Familienzuschlag (höhere Besoldung für Verheiratete). Es fehlt auch die ausdrückliche Gleichstellung bei den saarländischen Gesetzen über die Versorgungswerke (Rentenversicherung für Ärzte, Apotheker, Anwälte und andere freie Berufe).
Trotz der Einschränkung zeigte sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erfreut, "dass die saarländische CDU die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner im saarländischen Landesrecht abbauen will. Wir fordern die noch zögernden anderen Bundesländer und den Bund auf, diesem Beispiel zu folgen", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns.
Bislang haben nur die SPD-geführten Länder Berlin und Bremen gleichgestellt. Das schwarz-gelb geführte Niedersachsen hat ebenfalls eine Gleichbehandlung von Homo- und Heteropaaren angekündigt (queer.de berichtete). In Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind zwar Lebenspartner grundsätzlich gleichgestellt, dort fehlt aber noch die Gleichstellung verpartnerter Beamter und Richter beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenenpension. Das SPD-regierte Rheinland-Pfalz hat im Januar eine Gleichbehandlung von Homo-Paaren abgelehnt (queer.de berichtete).
Im Saarland sei die Fastgleichstellung ein langer Weg gewesen, erklärte Bruns: "Um das saarländische Landesanpassungsgesetz ist anderthalb Jahre gerungen worden. An den Gesprächen war der LSVD intensiv beteiligt. Vor allem der saarländische CDU-Abgeordnete Thomas Schmitt hat sich unermüdlich für dieses Gesetz eingesetzt. Ihm sind wir sehr zu Dank verpflichtet." Der LSVD hoffe nun, dass es "im Gesetzgebungsverfahren gelingt, die Abgeordneten davon zu überzeugen, dass auch [beim Familienzuschlag und den Versorgungswerken] einen Gleichstellung geboten ist".
Die Besoldung und die Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten sind mit der 2006 beschlossenen Föderalismusreform in den Verantwortungsbereich der Länder übergegangen. Das erlaubt den Ländern die Gleichstellung in diesem Rechtsbereich in eigener Regie vorzunehmen. (dk/pm)
Allerdings hab ich auch die Podiumsdiskussion vor dem CSD Saar-Lor-Lux am 26. Juli 2008 verfolgt und da wurde von seiten der CDU die Politik der "kleinen Schritte" weiter verteidigt, während alle anderen Saarländischen Parteien (SPD, Grüne, FDP und Linke) sich für eine direkte und uneingeschränkte Gleichstellung, in fast allen Fragen, ausgesprochen haben. (Steuerrecht, Adoption etc.)
Davon mal abgesehen, wenn die CDU-Saar nun meint sie hätte ruhe muß ich sie enttäuschen. Solange keine absolute und uneingeschränkte Gleichstellung erreicht ist werden wir an der Saar keine ruhe geben. Versprochen!!!