Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?9247
  • 26. August 2008 5 1 Min.

Ärzte in Kalifornien dürfen sich nicht weigern, Schwule und Lesben zu behandeln, nur weil ihre religiöse Einstellung dieses verbietet. Das hat der kalifornische Supreme Court in San Francisco entschieden.

Geklagt hatte Guadalupe T. Benitez, eine an der Westküste lebende Lesbe, die mit ihrer Partnerin durch künstliche Befruchtung ein Kind bekommen wollte. Dazu hatten sich die beiden Frauen legal Spermien besorgt. Wie die "Los Angeles Times" berichtet, habe sich ihre behandelnde Gynäkologin aber geweigert diese Prozedur vorzunehmen. Denn ihre Religion würde ihr verbieten, dies bei unverheirateten heterosexuellen Frauen und Homosexuellen zu machen, heißt es als Begründung. "Der erste Verfassungszusatz auf freie Ausübung der Religion befreit Ärzte nicht davon, Antidiskriminierungsvorschriften einzuhalten", erklärte Richter Joyce L. Kennard bei der Urteilsverkündung.

Konservative Klinikärzte äußerten sich kritisch über das Urteil. Es würde viele Ärzte vor die Gewissensfrage stellen, ob ihre religiösen Ansichten oder ihr Berufsethos wichtiger sind. Auch religiöse Gruppen, darunter jüdische und islamische Gemeinden, riefen Ärzte auf, sich nicht von ihrer religiösen Einstellung abbringen zu lassen. (pte)

-w-

#1 Tim_Chris
  • 27.08.2008, 07:37hBremen
  • "Es würde viele Ärzte vor die Gewissensfrage stellen, ob ihre religiösen Ansichten oder ihr Berufsethos wichtiger sind."

    Dann hätten sie Pfarrer und nicht Arzt werden sollen.
    Noch ein Grund mehr, diesen Religionswahn endlich in seine Schranken zu weisen oder am besten ganz auszurotten. Religion darf NIEMALS VOR Menschenleben und Gesundheit stehen.
  • Direktlink »
#2 SmartiSaar
  • 27.08.2008, 10:37h
  • Antwort auf #1 von Tim_Chris
  • Da Stimme ich Dir voll und ganz zu. Als Arzt darf die religiöse Einstellung keine Auswirkung auf den Beruf haben.
    In Deutschland wäre es soweit ich gelesen habe eh nicht zulässig eine Behandlung zu verweigern dafür gibt es klare Richtlinien wann ein Arzt die Behandlung verweigern darf und wann nicht.

    Aber gut zu wissen das Gericht in Kalifornien diese Auffassung teilt. Das dies ja manchmal nicht der Fall ist haben wir ja in England gesehen mit dieser Standesbeamtin, die auch ihre Religion vorgeschoben hat um keine gleichgeschlechtlichen Partnerschaften schließen zu müssen.
  • Direktlink »
#3 gerdAnonym
  • 27.08.2008, 13:37h
  • Das Urteil ist sehr gut und richtig.

    In Deutschland ist es nur so, das zwar hier ebenso Ärzte ganz klar jeden Menschen ärztlich behandeln müssen. Da besteht kein rechtlicher Zweifel.

    Aber in dem besonderen Fall der Insemination bei lesbischen Paaren mit Kinderwunsch wird es schon schwieriger in Deutschland. Zwar gibt es kein gesetztliches Verbot, aber es gibt die Richtlinien der Bundesärztekammer, die Teil der ärztlichen Berufsordnung sind.

    *
    www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2006/11/02/a0179

    Danach kann eine alleinstehende (!) Frau (unabhängig von der sexuellen Orientierung) keine Insemination nach diesen Richtlinien bekommen. Ob verpartnerte lesbische Paare diese bei den deutschen Ärzten erhalten, scheint wohl mittlerweile in Deutschland der Fall zu sein. Ethische Bedenken hat die Bundesärtzekammer nicht, aber sie weist auf rechtliche Unklarheiten hin, die aufgrund der Zeitspanne zwischen Geburt und Stiefkindadoption des Kindes bestehen. Sollte in dieser Zeit, das lesbische Paar sich trennen, wäre keine stabile Paarbeziehung vorhanden, die die Bundesärztekammer in ihren Richtlinien fordert. Das Kind hätte nur eine Person, die rechtlich und finanziell in Anspruch genommen werden kann.
  • Direktlink »