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- 28. August 2008 2 Min.
Ein Amtsgericht in Köln hat die Eingetragene Lebenspartnerschaft eines 56-jährigen Mannes mit einem 24-jährigen Bolivianer anerkannt – obwohl der ältere Mann offenbar mit der Mutter seines "Liebsten" liiert ist.
Der Richter argumentierte, es sei nicht erwiesen, dass es sich bei dem ungleichen Paar um eine Scheinehe handele. Das berichtet der "Express". Damit kann der Bolivianer, dessen Aufenthaltsgenehmigung 2007 ablief, nicht wie von der Ausländerbehörde geplant abgeschoben werden.
Die Behörde hatte das Paar verklagt, weil es eine Scheinehe vermutete. So hatte sich das Paar bei vorher gegangenen Befragungen verdächtig gemacht. Der 56-Jährige wusste beispielsweise nichts über Tätowierungen seines jungen Lebenspartners. Ferner fand der Bolivianer bei einem Hausbesuch den Lichtschalter im Keller nicht. Zu allem Überfluss steckte auch noch ein Hetero-Porno im DVD-Spieler.
Dagegen kannte sich der Ausländerbehörde zufolge die Mutter des Bolivianers sehr gut in der Wohnung in Köln-Godorf aus. Sie hatte dort auch alle ihre Kleider deponiert.
Das Amtsgericht wusste zwar, dass die beiden von der Ausländerbehörde wegen Betruges angeklagten Lebenspartner kein schwules Pärchen sind. Deren Anwalt gab auch ohne Umwege zu: "Es stimmt, die beiden sind kein homosexuelles Liebespaar. Aber sie wollen sich gegenseitig beistehen." Das sei auch in einem Testament geregelt. Nach dem deutschen Lebenspartnerschaftsgesetz ist das völlig ausreichend; Paare müssen sich lediglich zur gemeinsamen Lebensführung und zum gemeinsamen Beistand verpflichten. Die sexuelle Ausrichtung ist dabei unerheblich.
Bereits 2005 hatte ein Fall im schleswig-holsteinischen Bad Schwartau für Aufsehen gesorgt. Hier haben zwei heterosexuelle Rentnerinnen "geheiratet", um sich gegenseitig abzusichern (queer.de berichtete). (dk)
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Das in dem oben genannte Fall keine Scheinehe vorliegt ist eigentlich auch mir als nicht Jurist klar denn
a) können gleichgeschlechtliche Paare NICHT heiraten sonder lediglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen
b) sind sie dann nicht verheiratet sonder verpartnert zumindest ist dies laut Gesetz so und der Begriff Ehe ist somit in diesem Zusammenhang falsch
"Deren Anwalt gab auch ohne Umwege zu: "Es stimmt, die beiden sind kein homosexuelles Liebespaar. Aber sie wollen sich gegenseitig beistehen." Das sei auch in einem Testament geregelt. Nach dem deutschen Lebenspartnerschaftsgesetz ist das völlig ausreichend; Paare müssen sich lediglich zur gemeinsamen Lebensführung und zum gemeinsamen Beistand verpflichten. Die sexuelle Ausrichtung ist dabei unerheblich."
Diese Aussage des Anwalts schlägt meines Erachtens dem Fass den Boden aus und das Lebenspartnerschaftsgesetzt wird hier schamlos mißbraucht. Bleibt nur noch die Frage was als nächstes kommt!