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  • 28. August 2008 28 2 Min.

Ein Amtsgericht in Köln hat die Eingetragene Lebenspartnerschaft eines 56-jährigen Mannes mit einem 24-jährigen Bolivianer anerkannt – obwohl der ältere Mann offenbar mit der Mutter seines "Liebsten" liiert ist.

Der Richter argumentierte, es sei nicht erwiesen, dass es sich bei dem ungleichen Paar um eine Scheinehe handele. Das berichtet der "Express". Damit kann der Bolivianer, dessen Aufenthaltsgenehmigung 2007 ablief, nicht wie von der Ausländerbehörde geplant abgeschoben werden.

Die Behörde hatte das Paar verklagt, weil es eine Scheinehe vermutete. So hatte sich das Paar bei vorher gegangenen Befragungen verdächtig gemacht. Der 56-Jährige wusste beispielsweise nichts über Tätowierungen seines jungen Lebenspartners. Ferner fand der Bolivianer bei einem Hausbesuch den Lichtschalter im Keller nicht. Zu allem Überfluss steckte auch noch ein Hetero-Porno im DVD-Spieler.

Dagegen kannte sich der Ausländerbehörde zufolge die Mutter des Bolivianers sehr gut in der Wohnung in Köln-Godorf aus. Sie hatte dort auch alle ihre Kleider deponiert.

Das Amtsgericht wusste zwar, dass die beiden von der Ausländerbehörde wegen Betruges angeklagten Lebenspartner kein schwules Pärchen sind. Deren Anwalt gab auch ohne Umwege zu: "Es stimmt, die beiden sind kein homosexuelles Liebespaar. Aber sie wollen sich gegenseitig beistehen." Das sei auch in einem Testament geregelt. Nach dem deutschen Lebenspartnerschaftsgesetz ist das völlig ausreichend; Paare müssen sich lediglich zur gemeinsamen Lebensführung und zum gemeinsamen Beistand verpflichten. Die sexuelle Ausrichtung ist dabei unerheblich.

Bereits 2005 hatte ein Fall im schleswig-holsteinischen Bad Schwartau für Aufsehen gesorgt. Hier haben zwei heterosexuelle Rentnerinnen "geheiratet", um sich gegenseitig abzusichern (queer.de berichtete). (dk)

#1 SmartiSaar
  • 28.08.2008, 15:22h
  • Sorry aber das ist ja ein starkes Stück. Das ist ja wohl der Hammer da muß man sich als Schwuler oder Lesbe doch einfach nur verarscht fühlen. Da mißbrauchen jetzt die Heteros das Lebenspartnerschafstgesetz zu Ihrem Vorteil.

    Das in dem oben genannte Fall keine Scheinehe vorliegt ist eigentlich auch mir als nicht Jurist klar denn

    a) können gleichgeschlechtliche Paare NICHT heiraten sonder lediglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen

    b) sind sie dann nicht verheiratet sonder verpartnert zumindest ist dies laut Gesetz so und der Begriff Ehe ist somit in diesem Zusammenhang falsch

    "Deren Anwalt gab auch ohne Umwege zu: "Es stimmt, die beiden sind kein homosexuelles Liebespaar. Aber sie wollen sich gegenseitig beistehen." Das sei auch in einem Testament geregelt. Nach dem deutschen Lebenspartnerschaftsgesetz ist das völlig ausreichend; Paare müssen sich lediglich zur gemeinsamen Lebensführung und zum gemeinsamen Beistand verpflichten. Die sexuelle Ausrichtung ist dabei unerheblich."

    Diese Aussage des Anwalts schlägt meines Erachtens dem Fass den Boden aus und das Lebenspartnerschaftsgesetzt wird hier schamlos mißbraucht. Bleibt nur noch die Frage was als nächstes kommt!
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#2 oh gottAnonym
  • 28.08.2008, 16:30h
  • oh gott!
    is doch schön, dass der typ für den sohn seiner freundin lebenslang vor allem finanzielle verantwortung tragen will :-)
    rechte gibts bei einer verpartnerung eh kaum; oder bei ihm is eh kein geld zu holen :-)
    ich würd mich nicht mal für eine beziehung lebenslänglich binden; hält bei hetero ehen ja auch nur in 50% der fälle und sonst is nach durchschnittlich 11-14 jahren schluss und unterhalt wird fällig :-)
    wieso kann der sohn abgeschoben werden? wieso heiratet er nicht die frau?
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#3 Tim_Chris
  • 28.08.2008, 16:51hBremen
  • Antwort auf #1 von SmartiSaar
  • Was regst du dich so auf? Wir wollen Gleichheit und Gleichstellung in Ehe, Recht und Gesetz. Sicher ist die eingetragene Partnerschaft noch nicht mit der Ehe gleichgestellt, aber in diesem Falle haben wir zumindest die Gleichheit schon erreicht, was bei Hetenehen bereits vermutlich seit Einführung von Ehe und Einwanderungsgesetzen Gang und Gebe ist. Wozu sie eben missbraucht werden.

    Mal von der Grenzwertigkeit ob legal oder illegal oder moralisch/ethisch vertretbar oder nicht abgesehen: Eigentlich müssten wir fast gerührt sein, dass das mit unserer noch immer ungleichen eingetragenen Partnerschaft ebenfalls funktioniert.

    Würde uns eine Misch"ehe" aus Einwanderungs- und Bleibegründen verweigert werden, könnten wir uns mit Recht doch wieder wegen Diskriminierung ans Bein gepisst fühlen. D.h. man darf seinen philippinischen, asiatischen, afrikanischen oder sonstigen Lover verpartnern und ihm damit die Chance geben, in Deutschland zu bleiben... zumindest in Köln ;-)
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