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  • 03. September 2008 19 2 Min.

Unwürdige Diskriminierung in München: Rosa Liste fordert den Freistaat Bayern auf, Lebenspartner endlich mit der Ehe gleichzustellen.

Von Carsten Weidemann

Eine ganz unwürdige und diskriminierende Erfahrung machte ein schwuler Mann aus Niedersachsen, als sein Lebenspartner, mit dem er seit über zwanzig Jahren zusammen war, im August in seiner Münchener Wohnung starb.

"Mit dem Notarzt kam auch die Polizei ins Haus. Die erklärten mir nach dem Abtransport der Leiche, dass die Wohnung nun unverzüglich zu versiegeln sei, weil der Tote Schweizer ist. Ich stand also plötzlich und unerwartet nach dem Tod meines Mannes abends auf der Straße und wusste nicht, wo ich die Nacht verbringen sollte", berichtet der schwule Witwer. "Ich müsse mich an das Nachlassgericht wenden, teilte die Polizei mit."

Der Hinterbliebene hatte daraufhin dem Nachlassgericht schriftlich mitgeteilt, dass seine Möbel in der Wohnung stehen, er den einzigen Wohnungsschlüssel habe und seine Hilfe bei der Nachlassverwaltung angeboten, da er weiß, wo der Verstorbene seine Verträge und Rechnungen abgelegt hat. Dieses Angebot wurde ignoriert; stattdessen wurde der Bruder des Verstorbenen in der Schweiz schriftlich zur Wohnungsbesichtigung mit dem Nachlassverwalter auf Termin geladen. Die Wohnung ist heute noch versiegelt.

Auch sein Antrag auf Feuerbestattung beim Städtischen Bestattungsdienst wurde abgelehnt, "weil das Bayerische Bestattungsrecht keine Aufträge von Lebenspartnern kennt." Inzwischen hat der Bruder im Sinne des Verstorbenen den Antrag wiederholt.

"Ich bin völlig überrascht, dass Bayern immer noch so munter Lebenspartner diskriminieren darf, ohne mit europäischen Sanktionen rechnen zu müssen. In Niedersachsen sind wir da durchaus weiter.", erklärt der Hinterbliebene.

Dazu Thomas Niederbühl, Stadtrat der Rosa Liste: "Einen so krassen Fall, dass ein Lebenspartner sofort nach dem Tod seines Mannes vor die Tür gesetzt wird, habe ich noch nicht erlebt. Dass ein schwuler Witwer immer noch eine solche Kränkung und Abwertung in seiner Trauer erfahren muss, liegt eindeutig beim Freistaat. Bayern hat es in sieben Jahren nicht geschafft, seine Bestattungsgesetze dem Lebenspartnerschaftsgesetz anzupassen. Das kann auch zu ganz unwürdigen Konflikten mit den Angehörigen führen, weil im Gegensatz zu anderen Bundesländern diese Gesetze Lebenspartner als totensorgeberechtigte Angehörige nicht kennen. Es wird höchste Zeit, dass CSU und Freistaat diese unwürdige und diskriminierende Behandlung von hinterbliebenen Lebenspartnern beendet und die Realität von Lebenspartnerschaften akzeptiert."

-w-

#1 SmartiSaar
  • 03.09.2008, 13:17h
  • Das ist mal ein starkes Stück und an Menschenverachtung und Diskriminierung nicht zu überbieten. Aber was will man von einer Partei wie der CSU erwarten deren Mitglieder wie Söder und Ramsauer offen drauf los diskriminieren ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen und die am liebsten die Eingetragene Lebenspartnerschaft rückgängig machen würden.

    Da kann man nur hoffen das sich das bald möglichst ändert dieser Zustand ist jedenfalls unzumutbar.
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#2 DURAL DELUXEAnonym
  • 03.09.2008, 13:47h
  • und diese partei (csu) wird auch noch von schwulen gewählt. haha, sage ich da nur. das dümmste kalb sucht sich seinen schlachter selbst aus, oder wie war das?
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#3 gerdAnonym
  • 03.09.2008, 13:48h
  • Das bayrische Bestattungsrecht ist an die Eingetragene Lebenspartnerschaft anzupassen; das ist natürlich ein Skandal. Aber auch einige andere Bundesländer sind hier immer noch untätig (siehe beispielsweise Sachsen, Baden-Württemberg oder Thüringen). Viele andere Bundesländer haben hingegen ihr Landesrecht auch bezüglich des Bestattungsrechts vorbildlich angepasst (z.B. NRW, Bremen, Berlin, Hamburg, Meck-Pomm, Schleswig-Holst.) oder sind gerade dabei (Saarland, Hessen).

    Was das Nichtbetreten der Wohnung angeht: so verwundert mich der Vorfall sehr. Die Begründung lautete von der Polizei laut Artikel: "weil der Tote ein Schweizer sei" und nicht "weil der Tote schwul" bzw. "der hinterbliebene Partner schwul sei".

    Mir ist das zwar ein Rätzel, warum bei toten verpartnerten/verheirateten Nicht-EU-Ausländern die Wohung versiegelt werden sollte und da frage ich mich: Ist das Standard in solchen Fällen, wo Nicht-EU-Staatsangehörige betroffen sind. Nach meiner Kenntnis wird bei toten verpartnerten/verheirateten Nicht-EU-Staatsangehörigen nicht in dieser Art und Weise verfahren. Jedenfalls habe ich das noch nie gehört.

    Dürfte daher ein klarer Fall von Diskriminierung seitens des Staates sein und der betroffene Witwer sollte gegen dieses Vorgehen einen guten Rechtsanwalt aufsuchen und gerichtlich sich entschädigen lassen (Nichtnutzung der Wohnung, Schmerzensgeld, Kosten für anderweitige Unterbringung).
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