19 Kommentare
- 03.09.2008, 13:47h
- und diese partei (csu) wird auch noch von schwulen gewählt. haha, sage ich da nur. das dümmste kalb sucht sich seinen schlachter selbst aus, oder wie war das?
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- 03.09.2008, 13:48h
- Das bayrische Bestattungsrecht ist an die Eingetragene Lebenspartnerschaft anzupassen; das ist natürlich ein Skandal. Aber auch einige andere Bundesländer sind hier immer noch untätig (siehe beispielsweise Sachsen, Baden-Württemberg oder Thüringen). Viele andere Bundesländer haben hingegen ihr Landesrecht auch bezüglich des Bestattungsrechts vorbildlich angepasst (z.B. NRW, Bremen, Berlin, Hamburg, Meck-Pomm, Schleswig-Holst.) oder sind gerade dabei (Saarland, Hessen).
Was das Nichtbetreten der Wohnung angeht: so verwundert mich der Vorfall sehr. Die Begründung lautete von der Polizei laut Artikel: "weil der Tote ein Schweizer sei" und nicht "weil der Tote schwul" bzw. "der hinterbliebene Partner schwul sei".
Mir ist das zwar ein Rätzel, warum bei toten verpartnerten/verheirateten Nicht-EU-Ausländern die Wohung versiegelt werden sollte und da frage ich mich: Ist das Standard in solchen Fällen, wo Nicht-EU-Staatsangehörige betroffen sind. Nach meiner Kenntnis wird bei toten verpartnerten/verheirateten Nicht-EU-Staatsangehörigen nicht in dieser Art und Weise verfahren. Jedenfalls habe ich das noch nie gehört.
Dürfte daher ein klarer Fall von Diskriminierung seitens des Staates sein und der betroffene Witwer sollte gegen dieses Vorgehen einen guten Rechtsanwalt aufsuchen und gerichtlich sich entschädigen lassen (Nichtnutzung der Wohnung, Schmerzensgeld, Kosten für anderweitige Unterbringung). - |
- 03.09.2008, 13:58hMönchengladbach
- Das Ganze ist ein Skandal.
Die BayStaPo (Bayerische staatliche Polizei) hat hier aber richtig tief in die Scheiße gegriffen, denn es ist davon auszugehen, dass der Witwer in der Wohnung seinen Hauptwohnsitz hatte und ihn deswegen rauszuschmeißen ist nicht in Ordnung, zumindst nicht mit der Begründung.
Wenn der Tod verdächtig gewesen wäre, dann wäre eine Versiegelung der Wohnung vollkommen in Ordnung.
Ich habe das mal nachgelesen. In NRW hat der Lebenspartner die Bestattungspflicht. Er steht an erster Stelle gleichrangig mit einem Ehegatten. - |
- 03.09.2008, 14:07h
- @VolumePro
Vollkommen richtig: das Bundesland NRW gehört zu den Bundesländern, die sehr vorbildlich ihr Landesrecht (inklusive Bestattungsgesetz) angepasst haben.
Wie bereits geschrieben, ist dies aber noch nicht in allen Bundesländern geschehen. - |
- 03.09.2008, 14:45hMönchengladbach
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In NRW wird auch die Eintragung einer Lebenspartnerschaft wie eine Eheschließung gehandhabt.
Die Zeremonie wird vom Standesbeamten (nicht wie in Bayern vom Notar) sehr ähnlich der einer Eheschließung gestaltet, außer die unterschiedlichen Worte ist kein Unterschied zu erkennen. - |
- 03.09.2008, 17:01h
- Hm, was sagt man dazu? Stand er denn nicht im Mietvertrag mit drin? Denn dann wäre das ziemlich einfach nach Deutschem Recht zu regeln. Nur das Problem ist leider, das Deutschland so ziemlich jedes BL machen kann was es will, insbesondere die "Freistaaten"
Wenn man ganz grob wäre, könnte man ja auch sagen, das alle selbsternannten "Freistaaten" gefälligst aus der Bundesrepublik Deutschland auszuschließen sind. Inklusivre des Verlustes des Grundgesetzes, aber das wäre ja dem Herrn Huber recht. Dann könnte er seine Kreuzzüge noch bequemer führen.
Zumindest wäre dies eine Überprüfung durch die obersten gerichte der BRD nötig, denn das verstößt ja gegen eklatante Grundrechte. Und ganz sicher auch gegen das Mietrecht. - |
- 03.09.2008, 17:49h
- Immerhin darf der Witwer für alles bezahlen. Ist doch schon mal etwas was der Freistaat den Schwulen gibt.
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- 03.09.2008, 18:41h
- Es könnte ja auch eine Eigentumswohnung sein und dann ist der Partner hoffentlich testamentarisch abgesichert. Als Eingetragener Lebenspartner muss es sich bei Versiegelung der Wohnung doch um ein Missverständnis handeln, was nur ein Rechtsanwalt ausräumen kann ? Und wenn es eine Mietwohnung ist, kann man sich ja nur wundern, wenn sie nicht beide im Vertrag stehen sollten. Abschliessend sei aufgrund meiner diesbezüglichen Erfahrung nur zu warnen, dass man bei einer Partnerschaft immer an die materielle Absicherung denken muss, auch wenn das profan und scheusslich klingt. Leider habe ich da schon schlimme Dinge im Freundeskreis erlebt, wo sich die bucklige Verwandtschaft am Ende das Erbe teilt, während der Partner betteln gehen und froh sein muss, von den homophoben Geiern nicht auch noch angespuckt zu werden.
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- 03.09.2008, 20:02h
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@madridEU
Zur Erbrechtsfrage: dafür ist die Eingetragene Lebenspartnerschaft in Deutschland aber auch die gleichgeschlechtliche Ehe in Spanien genau die richtige Absicherung. Denn nur wer zum Standesamt geht, geht da sicher aus der Erbrechtsgeschichte raus. Es sei denn der eigene Lebenspartner/Ehemann hat sehr perfide in einem Testament andere Anordnunge getroffen. Aber das ist dann eine andere Geschichte...
Übrigens spart man auch mit der kommenden Erbschaftssteuerreform auch eine Menge an Erbschaftssteuern, wenn man sich am Standesamt verpartnert. Auch dies sollte nicht vergessen werden. Daher wer in einer langjährigen schwulen Beziehung steckt, sollte allein schon aus erbrechtlichen und erbschaftssteuerrechtlichen Gründen zum Standesamt gehen.
Nur vom deutschen Ehegattensplitting profitieren Lebenspartner nicht, da das Einkommenssteuergesetz bisher nicht angepasst wurde. - |
Da kann man nur hoffen das sich das bald möglichst ändert dieser Zustand ist jedenfalls unzumutbar.