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- 28. April 2004 1 Min.
Erfurt Am Donnerstag wird erstmals vor einem Bundesgericht über ein Detail der Lebenspartnerschaft verhandelt. Der sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt prüft in der Grundsatzentscheidung, ob die Lebenspartnerschaft bei der Vergütung im öffentlichen Dienst der Ehe gleichzustellen ist. Im konkreten Fall klagt ein Krankenpfleger aus Nordrhein-Westfalen, der im Oktober 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft einging, auf die Zahlung des Ortszuschlags, wie er auch seinen verheirateten Kollegen gewährt wird. Der Arbeitgeber argumentiert, dass Ehe und Familie nach dem Grundgesetz unter besonderem Schutz stehen. Er sieht daher keine Verpflichtung, eingetragene Lebenspartner und Verheiratete bei der Vergütung gleichzustellen. Die beiden ersten Instanzen folgten dieser Ansicht, auch in zahlreichen ähnlichen Verfahren konnten sich die Kläger mit ihrem Wunsch nach Gleichstellung nicht durchsetzen. (nb)













Vielleicht sollte mal ein schwuler, verpartneter Vater (oder lesbische Mutter) klagen, da möchte ich gerne wissen, wie das Gericht da dagegen argumentieren will, wenn der/die Kinder bei ihm leben.