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- 12. September 2008 2 Min.
In Hessen gilt nach einer am Mittwoch abgehaltenen nicht-öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses eine Mehrheit für die Gleichstellung von Homo-Paaren im Landesrecht als sicher.
Die Grünen hatten bereits im April beantragt, dass die Benachteiligungen von Eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehepaaren im Landesrecht beendet werden sollen (queer.de berichtete). Jetzt gilt nach LSVD-Informationen eine Mehrheit aus SPD, Grünen und Linkspartei im Wiesbadener Landtag als sicher. "Die Rechtsexperten und Sachverständigen waren sich einig: die Abschaffung der Benachteiligungen von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Landesrecht ist sinnvoll, angemessen und folgerichtig", erklärten Marwin Merkel-Zurek und Ralf Harth vom LSVD Hessen.
Sie warfen CDU und FDP vor, eine Gleichstellung "aus ideologischen Gründen" zu blockieren: "Wenn es keine sachlichen Gründe gegen eine Gleichstellung gibt, dann sollte es auch allen Landtagsabgeordneten möglich sein – frei und nach ihrem Gewissen darüber abzustimmen. Deshalb empfehlen wir den Parteien, insbesondere CDU und FDP das Thema zu entpolitisieren und den Fraktionszwang in dieser Frage aufzuheben. Auch CDU und FDP in Hessen sollten ein 'Signal für Toleranz und gegen Diskriminierung' setzen, so wie es CDU und FDP schon in Bundesländern, wie Hamburg, Niedersachsen und Saarland getan haben", erklärten Merkel-Zurek und Harth.
Die CDU hatte 2007 für Irritationen gesorgt, als sie bei einer Anhörung zur Homo-Ehe die Fundamentalistin Christl Ruth Vonholdt als Expertin einlud, die die "Heilung" von Homosexualität propagiert (queer.de berichtete).
Derzeit ist die CDU-Ministerpräsident Roland Koch lediglich geschäftsführend im Amt, weil er keine Mehrheit im Parlament hat. Die hessische SPD-Chefin Andrea Ypsilanti will derzeit eine rot-grüne Regierung zusammenstellen, die von der Linkspartei unterstützt werden soll. Sie war dafür in die Kritik geraten, weil sie vor der Wahl ausgeschlossen hat, mit der Linken zusammenzuarbeiten.
Mehrere Bundesländer behandeln bei Eingetragene Lebenspartner im Landesrecht vollständig oder teilweise gleich wie Ehepaare. Dabei handelt es sich vor allem um Gleichstellung im Beamtenrecht, aber auch um andere Bereiche wie das Besttatungsrecht oder die Landesdisziplinarordnung. (dk)
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