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- 06. Oktober 2008 2 Min.
Eingetragene Lebenspartnerschaften werden im Brandenburger und im Hamburger Beamtenrecht künftig weitgehend gleich behandelt wie heterosexuelle Ehepartner.
In Brandenburg hat das SPD/CDU-Kabinett in Potsdam eine Gleichstellung beschlossen. Homo-Paare erhalten nun wie ihre Hetero-Kollegen unter anderem einen "Familienzuschlag" sowie weitere Rechte. Allerdings ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf noch keine vollständige Angleichung bei der Hinterbliebenenversorgung vorgesehen. "Ich bin jedoch sehr optimistisch, dass auch in diesem wichtigen Bereich die Gleichstellung in absehbarer Zeit erfolgt", erklärte Matthias Steuckardt, der Vorsitzende des LSU Regionalverbandes Ost.
In Hamburg hat die Bürgerschaft auf Antrag der schwarzgrünen Koalition einstimmig beschlossen, dass es im Landesrecht keine Unterschiede mehr zwischen Ehe und Eingetragenen Lebenspartnerschaften geben soll. Anlass für die Gleichstellung war ein Verfahren vor dem Hamburger Arbeitsgericht. Dort hat ein ehemaliger Angestellter Hamburgs wegen seiner Schlechterstellung geklagt. "Wir freuen uns, dass der Kläger und die anderen Betroffenen nun Ihr Recht durch das Parlament erhalten haben. Wer mehr Akzeptanz für Lesben und Schwulen will, darf sie im Recht nicht benachteiligen", erklärten Farid Müller (Grüne) und Roland Heintze (CDU) in einer gemeinsamen Presseerklärung.
Bislang haben Bremen und Berlin ihr Landesrecht für Homo-Paare angepasst. In Niedersachsen, Hessen, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein werden ebenfalls entsprechende Gesetzentwürfe vorbereitet oder befinden sich bereits in der parlamentarischen Beratung.
Die Besoldung und die Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten sind mit der 2006 beschlossenen Föderalismusreform in den Verantwortungsbereich der Länder übergegangen. Das erlaubt den Ländern die Gleichstellung in diesem Rechtsbereich in eigener Regie vorzunehmen.(pm/dk)
Links zum Thema:
» Brandenburgischer Gesetzentwurf















Für das Bundesland Brandenburg freut mich diese Anpassung im Landesbeamtenrecht ebenso. Aber dort fehlt eine Anpassung des übrigen Landesrechts. So gehört Brandenburg zu den wenigen Bundesländern (siehe ebenso in Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen), die ihr Bestattungsrecht noch nicht an die Eingetragene Lebenspartnerschaft angepasst haben.
Wann kommt endlich die Anpassung des Landesrechts im SPD-alleinregierten Rheinland-Pfalz ?