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  • 24. Oktober 2008 22 1 Min.

Eingetragene Lebenspartnerschaften in Bayern sollen künftig auch auf dem Standesamt geschlossen werden können. Darauf haben sich CSU und FDP am Freitag in ihrer Koalitionsvereinbarung verständigt.

Die Liberalen haben sich damit zumindest in der Schwulen- und Lesbenpolitik gegenüber den seit über 50 Jahren alleinherrschenden Christsozialen durchsetzen können. Das CSU-regierte Bayern hatte die von Rot-Grün beschlossene Eingetragene Lebenspartnerschaft jahrelang bekämpft, erfolglos vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und im Freistaat die bundesweit einmalige Sonderregelung eingeführt, dass Schwule und Lesben für eine Verpartnerung zum Notar müssen.

Offen bleibt, ob eingetragene Lebenspartner in Bayern auch bei Familienzuschlag und Hinterbliebenenversorgung Eheleuten gleichgestellt werden. Eine Anpassung an das Bundesrecht soll nur "wenn rechtlich notwendig" erfolgen.

Unter dem Punkt "Innen und Recht" heißt es im Koaltionsvertrag wörtlich: "Der besondere Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG gilt uneingeschränkt. Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen in Bayern künftig auch bei den Standesämtern (bisher nur Notare) geschlossen werden können. Landesrechtliche Regelungen zu den eingetragenen Lebenspartnerschaften werden, wenn rechtlich notwendig, an das Bundesrecht angepasst."

Bayerns FDP-Chefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger äußerte sich zufrieden mit der Koalitionsvereinbarung. Es sei gelungen, eine "liberale Handschrift" hineinzubringen.

Dem Koalitionsvertrag müssen CSU und FDP auf zwei Parteitagen am Wochenende noch absegnen. (cw)

aktualisiert am 25.10.08, 16:00 Uhr

-w-

#1 PiusmucAnonym
  • 24.10.2008, 21:51h
  • danke FDP ... aber leider ein halbes Jahr zu spät (für uns)
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#2 InsiderAnonym
#3 VolumePro
  • 24.10.2008, 23:21hMönchengladbach
  • Ein aus homosexueller Sicht sehr gutes Ergebnis. Auch wenn es mir schwer fällt, aber hier muss ich mich mal bei der FDP bedanken.

    So ein Regierungswechsel bzw. das Wegfallen einer absoluten Mehrheit sorgt doch für Wandel in der Gesetzgebung und schafft Platz für neue Konzepte und Gedanken.
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