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- 07. November 2008 2 Min.
Die von der Großen Koalition beschlossene Neuregelung der Erbschaftssteuer stellt Eingetragene Lebenspartner fast mit Ehe-Partnern gleich – nur reiche Schwule und Lesben werden zur Kasse gebeten.
Auf Druck der CSU wurde nun auch noch selbstgenutztes Wohneigentum – unabhängig von dessen Größe und Wert – für Ehepartner steuerfrei gestellt. Diese Regelung gilt gleichberechtigt auch für Eingetragene Lebenspartner. Bereits vor rund einem Jahr hatte die SPD in einem Koalitionsbeschluss erreicht, dass der überlebende Lebenspartner im Erbschaftsfall einen Freibetrag von 500.000 Euro erhält (queer.de berichtete). Dieser ist damit gleich hoch wie beim (heterosexuellen) Ehepartner. Bislang standen Ehe-Leuten 307.000 Euro zu, Eingetragenen Lebenspartnern aber nur 5.200 Euro.
Die Sozialdemokraten konnten sich allerdings nicht mit der Forderung durchsetzen, schwule und lesbische Erben vollständig mit heterosexuellen gleichzustellen. Wer viel erbt und die "falsche" sexuelle Orientierung hat, muss daher tiefer in die Tasche greifen: Wer bei Hetero-Paaren über den Freibetrag und das Eigenheim hinaus Werte des verstorbenen Partners übernimmt, muss eine Steuer zwischen sieben und 30 Prozent zahlen; bei Homo-Paaren sind es aber satte 30 bis 50 Prozent.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Regelung als Fortschritt, nennt es aber "unverständlich", dass Ungleichbehandlung auch im Erbschaftssteuerrecht Gesetzeskraft behält: "Diese Herabwürdigung von homosexuellen Paaren, die unterhalts- und sozialrechtlich die gleichen Pflichten übernehmen müssen, ist eine gezielte und nicht zu rechtfertigende Diskriminierung", so LSVD-Sprecher Axel Hochrein.
Bis zuletzt hatte es Streit zwischen den Koalitionsparteien über die Vererbung von Familienunternehmen gegeben. Jetzt haben die Verhandlungspartner eine Regelung gefunden, nachdem diese von der Erbschaftssteuer weitgehend ausgenommen werden, wenn die Erben den Betrieb weiterführen und Arbeitsplätze erhalten.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Er soll dann zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Die Erbschaftssteuer kommt den Ländern zugute und hat ein Volumen von rund vier Milliarden Euro jährlich. Viele europäische Staaten – etwa Schweden oder Österreich – haben sie bereits abgeschafft. Auch in der Union gab es Stimmen, die Steuer nicht mehr zu erheben. Die SPD lehnte das aber ebenso wie Grüne und Linke ab und erklärte, eine Streichung sei sozial ungerecht. Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) hatten diese aber unterstützt und argumentiert, dass dadurch automatisch Homo-Paare gleichgestellt worden wären. (dk)









