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- 13. November 2008 2 Min.
Der Bundestag hat am Mittwochabend das Dienstrechtsneuordnungsgesetz verabschiedet. Die Benachteiligung von schwulen und lesbischen Beamten wurde darin aufrechterhalten.
Das von der Großen Koalition verabschiedete Gesetz sieht vor, dass verheiratete Beamte Vergünstigungen wie den Familienzuschlag oder eine Krankenversicherung für den Ehepartner erhalten, verpartnerte Beamte aber leer ausgehen.
Die Appelle von Homo-Gruppen an die SPD haben keine Früchte getragen: Die Sozialdemokraten stimmten für den Entwurf des Innenausschusses, wenn auch schweren Herzens: "Die Forderung meiner Fraktion, Lebenspartner im öffentlichen Dienstrecht mit Ehepartnern gleich zu behandeln, wurde von der Union abgelehnt", erklärte der SPD-Politker Siegmund Ehrmann bei der Aussprache im Bundestag. "Wir haben unsere Forderung nicht zur 'Kopfsache' gemacht, indem wir das gesamte Paket an die Gleichstellung der Lebenspartnerschaften geknüpft haben", so Ehrmann weiter.
Der Lesben- und Schwulenverband zeigte sich enttäuscht: "Gegen das ausdrückliche Votum von Berufsverbänden, Gewerkschaften und Experten beharrt die Bundesregierung darauf, Bundesbeamte in Lebenspartnerschaften schlechter zu stellen als die verheirateten Kollegen", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. "Wieder einmal hat sich die CDU mit ihrem rückständigen Familienbild durchgesetzt."
Die Grünen warfen der Großen Koalition vor, mit dieser Entscheidung gegen Europarecht zu verstoßen: "Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ist nach EU-Recht verboten. Darum hat die Europäische Kommission die Bundesregierung bereits gemahnt, die Benachteiligung von Lebenspartnerschaften im öffentlichen Dienstrecht zu beseitigen. Doch Schwarz-Rot ignoriert geltendes Europarecht einfach", erklärte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. Er drohte, dass das "Ja" der SPD Konsequenzen haben werde: "Die SPD hätte es in der Hand gehabt, ihre Zustimmung zu dem Gesetz von der Gleichstellung der Lesben und Schwulen abhängig zu machen. Einen politischen Preis hätte sie das nicht gekostet. Aber die Gleichstellung der Lesben und Schwulen war es ihr nicht wert. Das merken wir uns!".
Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) bedauerten das Festhalten ihrer Partei an der Ungleichbehandlung: "Vor dem Hintergrund, dass verpartnerte Angestellte bei der Kranken- und Rentenversicherung gesetzlich schon gleichgestellt sind, ist das nicht nachvollziehbar", kritisiert der LSU-Chef Reinhard Thole. "Diese Entscheidung hat schon einen absurden Charakter, da in unionsregierten Ländern wie z. B. Hamburg, Niedersachsen und Saarland die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften in den Beamtengesetzen dieser Länder bereits vollzogen wurden bzw. werden."
Die Länder können ihre Beamtengesetze individuell regeln, so dass es in Deutschland einen bunten Flickenteppich gibt. So ist etwa in sechs Bundesländer bereits die Gleichstellung bei der Beihilfe (Krankenversicherung) in Kraft getreten, beim Familienzuschlag aber erst in drei. (dk)














