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  • 19. November 2008 18 2 Min.

Der saarländische Landtag hat einstimmig und ohne Enthaltung beschlossen, lesbische und schwule Beamte (fast) gleich. Der LSVD lobt auch das Engagement der allein regierenden CDU.

Der am Mittwoch verabschiedete Gesetzentwurf stellt Homo-Beamte bei der Beihilfe (Krankenversicherung) und der Hinterbliebenenpension gleich. Über das Beamtenrecht hinaus, wird das gesamte saarländische Landesrecht in 58 Gesetzen und Verordnungen angepasst. Die Verbesserungen gelten auch bei so genannten freien Berufen wie Anwälte, Notare oder Architekten.

Einzig die Gleichstellung beim Familienzuschlag wurde Homo-Beamten verweigert. Dieser Zuschlag beträgt in der Regel 100 Euro pro Monat. Ihn erhalten alle Verheirateten ohne Kinder, allerdings erhöht er sich mit der Kinderzahl. Verpartnerte Beamte werden im Saarland nach diesem Beschluss beim Familienzuschlag – anders als etwa in Bremen, Berlin oder Hamburg – weiterhin als Ledige behandelt.

"Saarland katholisches Bundesland"

"Dazu muss man jedoch wissen, dass das Saarland - noch vor Bayern - das katholischste Land der Bundesrepublik ist", erklärte Reinhard Thole von den Lesben und Schwulen in der Union die verpasste Gesamtgleichstellung. Er lobte aber, dass nach Hamburg ein weiteres CDU-regiertes Bundesland die Rechte von Schwulen und Lesben gestärkt hat.

"Wir sind sehr erfreut, dass die Diskriminierung Eingetragener Lebenspartnerschaften im saarländischen Landesrecht abgebaut wird", meinte auch LSVD-Sprecher Manfred Bruns. Er bedauerte aber die fortdauernde Ungleichbehandlung beim Familienzuschlag. Zudem würden die Gesetze bei Beihilfe und Beamtenpension nicht rückwirkend gelten.

"Ausdruck überparteilicher Vernunft"

Dennoch sei dies ein Schritt nach vorne: "Das Gesetzespaket ist Ausdruck der überparteilichen Vernunft. Die Initiative für mehr Gleichstellung im Saarland ist von Bündnis 90/Die Grünen ausgegangen, mit langjähriger Unterstützung der SPD und später auch der FDP. Dank des Engagements des CDU-Abgeordneten Thomas Schmitt lenkte auch die allein regierende CDU ein, machte sich die Sache weitgehend zu Eigen und legte einen über das Beamtenrecht hinausgehenden Gesetzentwurf vor", fasst Bruns den Prozess zusammen. "Das Beispiel macht deutlich, dass es für die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften überfraktionelle Mehrheiten gibt, die politischen Einfluss nehmen können."

Die Besoldung und die Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten sind mit der 2006 beschlossenen Föderalismusreform in den Verantwortungsbereich der Länder übergegangen. Das erlaubt den Ländern die Gleichstellung in diesem Rechtsbereich in eigener Regie vorzunehmen. Zuletzt hat Mecklenburg-Vorpommern Beamte gleichgestellt (queer.de berichtete). Der Bund hat eine Gleichstellung seiner Beamten aber auf Druck der Union abgelehnt (queer.de berichtete). (pm/dk)

-w-

#1 GerdAnonym
  • 19.11.2008, 19:52h
  • Na das nenne ich eine gute Nachricht aus dem Saarland (Ausnahme:Familienzuschlag). Damit hat es nunmehr nach Bremen, Berlin, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern das fünfte Bundesland vollständig geschafft, sein Landesrecht anzupassen.
    Und bei Bundesländern wie Schleswig-Holstein und NRW fehlt "nur" deren Landesbeamtenrecht; der Rest an Landesgesetzen wurde dort bereits vorbildlich angepasst.

    An der Reihe wäre jetzt eigentlich das SPD-geführte Bundesland Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen, wo die CDU/FDP-Koalition dies im Koalitionsvertrag angekündigt hatte .

    Sehr schön, dass dies im Saarland nunmehr gelungen ist.
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#2 SaschaEhemaliges Profil
  • 20.11.2008, 01:42h
  • Wie weit sind wir eigentlich in diesem Land gekommen, wenn man inzwischen Beamter sein muss, um in den Genuss "fast gleicher" Rechte zu kommen.

    Wer darüber jubelt, sollte sich das besser noch einmal sehr genau überleben. Für jeden, der sich im Besitz eines halbwegs gesunden Menschenverstandes befindet, ist das ein weiterer Höhepunkt typisch deutscher, antidemokratischer Absurditäten!

    "Die Würde des Beamten ist unantastbar.", oder wie war das noch?!
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#3 goddamned liberalAnonym
  • 20.11.2008, 08:53h
  • @Sascha

    Zur Information: Was die Hinterbliebenenversorgung bei schwul-lesbischen Lebenspartnerschaften betrifft, sind die Beamten nicht privilegiert, sondern gegenüber normalen Beschäftigten bislang stark benachteiligt. Normale Beschäftigte bekommen als Hinterbliebene seit 2005 eine Rente von der BFA. Bei Beamten werden schwulen und lesbischen Hinterbliebenen die Pensionen bislang nur in wenigen Bundesländern und im Bund überhaupt nicht zugesprochen.

    P.S. Ich bin KEIN Beamter!
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