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- 24. November 2008 2 Min.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage von Beamten in einer Lebenspartnerschaft abgewiesen, die gegenüber Eheleuten schlechter gestellt sind.
Die Beamten hatten auf Zahlung des Familienzuschlags geklagt. Dieser wird verheirateten Beamten ausgezahlt – auch kinderlosen – aber in den meisten Bundesländern nicht Eingetragenen Lebenspartnern. Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts erklärte das für rechtens und wies die Klage einer Steueramtsinspektorin und eines Postbeamten ab.
Richter Otto Hüper erklärte, dass der Gesetzgeber bewusst nicht die Ehe für Schwule und Lesben geöffnet habe. Daher könne eine Eingetragene Partnerschaft anders behandelt werden als eine Ehe.
Auch die dritte Klage eines Beamten wurde abgewiesen, der auf Zahlung der Beihilfe (Arztkosten) für seinen Partner klagte. Auch hier sind Ehepartner von heterosexuellen Beamten krankenversichert, aber nicht die Partner von Schwulen und Lesben.
Das Verwaltungsgericht folgte damit der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte vor wenigen Monaten die Klage eines Düsseldorfer Beamten nicht angenommen, der auf Familienzuschlag klagte (queer.de berichtete). Die Richter argumentierten, dass die Situation von Eingetragenen Lebenspartnern grundsätzlich nicht mit der von Eheleuten vergleichbar sei. Denn in der Ehe bestehe wegen der "Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Einschränkungen der eigenen Erwerbsfähigkeit … ein erweiterter Alimentationsbedarf".
Bereits im April hatte der Europäische Gerichtshof beklagt, dass Deutschland mit seinem Lebenspartnerschaftsgesetz teilweise gegen die EU-Gleichstellungsrichtlinie verstoße (queer.de berichtete). Es stellte fest, dass die Benachteiligung bei der Hinterbliebenenrente gegen Europarecht verstoße. Die Hannoveraner Richter hielten allerdings in dem neuen Urteil fest, dass die Lage von Eingetragenen Lebenspartnern nicht mit denen von Ehepartnern vergleichbar sei und es deshalb Unterschiede beim Familienzuschlag und der Beihilfe geben könne. (dk)















Die Richter sollten einmal endlich begreifen, dass auch in homosexuellen Beziehungen Kinder aufwachsen und es Regenbogenfamilien gibt.
Erschwerend kommt hinzu, dass der beamtenrechtliche Familienzuschlag und die Beihilfe nicht an dem Bestehen von Kindern ausgestaltet sind. Auch heterosexuelle Ehen ohne Kinder erhalten diese Vergünstigungen seitens des Staates.
Entweder werden daher diese Vergünstigungen bei Beamten abgeschafft, da es diese in der freien Wirtschaft in dieser Form auch nicht gibt. Oder homosexuelle Paare, die zum Standesamt gehen, werden in diese beamtenrechtlichen Vergünstigungen einbezogen, so wie dies mittlerweile bei den Landesbeamten in Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Bremen der Fall ist. Hinzukommt dass solche diskriminierenden Umstände in benachbarten EU-Staaten wie Dänemark, Schweden, Finnland, Island, Norwegen, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg oder Spanien nicht bestehen. Wie lange noch wird hier in Deutschland bei den Beamten derartig diskrimniert ?