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- 25. November 2008 2 Min.
Das Parlament des ostafrikanischen Staates Burundi hat in einer groß angelegten Strafrechtsreform Homosexualität verboten – auf gleichgeschlechtliche Akte stehen zukünftig bis zu zwei Jahre Haft.
Die Reform sollte die Menschenrechtslage im Lande verbessern, etwa durch die Abschaffung der Todesstrafe und ein ausdrückliches Verbot der Folter. Auf Betreiben einiger Abgeordneter wurde aber in letzter Minute erstmals ein ausdrückliches Homo-Verbot eingeführt. Bislang war in dem rund neun Millionen Einwohner zählenden Land schon die Homo-Ehe verboten, außerdem gibt es derzeit schon "Moralgesetze". Die Abgeordneten stimmten mit 90 gegen null Stimmen für das Gesetzespaket. Zehn Parlamentarier enthielten sich.
Das Homo-Verbot sorgte auch für Unruhe unter einigen Abgeordneten: "Leider haben wir mit diesem Strafrecht auch einen Schritt rückwärts gemacht, weil Homosexualität jetzt eine Straftat ist, während sie bis dato toleriert wurde", erklärte die Parlamentarierin Catherine Mabobori. Sie enthielt sich der Stimme.
Mehrere Homo-Gruppen protestierten scharf gegen das Verbot: "Die Regierung hat das Gesetz viel zu schnell durch das Parlament gejagt", erklärte ein Sprecher der Association pour le Respect et les Droits des Homosexuels (ARDO). "Sie hat weder Ratschläge von Bürgerrechtsorganisationen eingeholt noch gab es eine Debatte um das Thema Homosexualität in Burundi."
ARDO und die International Gay and Lesbian Human Rights Commission (IGLHRC) appellierten nun an den Senat, gegen das Gesetz zu stimmen. Präsident Pierre Nkurunziza hat bereits angekündigt, er würde das Gesetz unterschreiben, wenn es von beiden Kammern des Parlaments verabschiedet werden würde.
Burundi ist ein für afrikanische Verhältnisse dicht bevölkerter Staat von der Größe Brandenburgs, der an Ruanda, Tansania und die Demokratische Republik Kongo grenzt. Im 19. Jahrhundert war es Teil von Deutsch-Ostafrika, seine Unabhängigkeit von Belgien erreichte der Staat 1962, seitdem kam es immer wieder zu Aufständen. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist katholisch. (dk)













Jetzt stellt sich die Frage nach dem Grund zum Erlass dieses Gesetzes.
Es gibt ja für ein Gesetz meist eine Begründung. Die Begründung zur Verabschiedung dieses Gesetzes dürfte sehr aufschlussreich für die Antwort der Notwendigkeit sein.