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- 01. Dezember 2008 1 Min.
Der Verbotsantrag der Lokalverwaltung des Istanbuler Stadtteils Beyoglu gegen den wichtigsten türkischen Schwulen-, Lesben- und Transgenderverband ist vor dem Obersten Berufungsgericht in Ankara gescheitert.
"Lambda Istanbul" war u.a. vorgeworfen worden, die "öffentliche Moral" zu schädigen: Der Verein verstoße zudem gegen Artikel 41 der türkischen Verfassung , der "den Frieden und das Wohlergehen der Familie" als Staatsziel festschreibe, so die Lokalverwaltung von Beyoglu.
Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung und der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) hatten den Kampf der Istanbuler Lesben und Schwulen um ihre bürgerlichen und politischen Rechte aktiv unterstützt. " Diese internationale Solidarität war sicher nicht ohne Eindruck auf die Diskussion in der Türkei", kommentierte der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck das Urteil. Die "mutigen Aktivisten" hätten "der türkischen Demokratie einen wichtigen Dienst erwiesen".
Obwohl Homosexualität in der Türkei nicht verboten ist, werden Homo- und Transsexuelle von den Behörden und der Justiz systematisch schikaniert. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch warnte, dass die Türkei wegen der Diskriminierung von Lesben und Schwulen noch nicht EU-reif sei.














