Im Fall des 43-jährigen Flugbegleiters Toshi Uto bleibt die Lufthansa hart: Das Flugunternehmen besteht weiterhin auf der fristlosen Kündigung. Grund: Uto war in Japan verhaftet worden, als er sich mit seinem 17-jährigen Lebensgefährten traf.
Beim Gütetermin vor dem Amtsgericht Frankfurt kamen sich die beiden Parteien am Donnerstag nicht näher. Die Lufthansa argumentierte, Uto habe mit seinem Verhalten der Firma geschadet. Der Flugbegleiter war im September in Japan wegen "Prostitution" verhaftet worden, als er im Crewhotel seinen Freund traf (queer.de berichtete). Später argumentierte die Polizei, Uto habe gegen ein lokales Gesetz verstoßen, das das Schutzalter für Schwule höher ansetzt als in Japan üblich. Allerdings war das Uto unbekannt, auch in den Dienstvorschriften und Länderbestimmungen der Lufthansa fand es keine Erwähnung. Der Flugbegleiter kam erst nach 19 Tagen Haft frei – und erhielt dann umgehend die Kündigung seines Arbeitgebers.
"Das Luftfahrtunternehmen argumentierte, Toshi hätte wissen müssen, dass Sex mit einem 17-jährigen in Japan strafbar sei", erklärte Prozessbeobachter Thomas Kolb. "Die Airline stützte sich dabei auf den Brief eines Denunzianten, der längere Zeit vor der Verhaftung bereits bei seinem Arbeitgeber wegen dessen Beziehung zu dem jungen Mann angeschwärzt hatte. Darin habe der Denunziant auf die Strafbarkeit hingewiesen." Allerdings konnte die Lufthansa diesen Brief nicht vorlegen. Man habe ihn nicht aufbewahrt, erklärte die Anwältin des Luftfahrtunternehmens. "Weder die LH-Anwältin noch Toshis Anwalt konnten mit Sicherheit sagen, ob Toshi eine Straftat oder lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen hatte. Dass Toshis Verhalten in Deutschland völlig legal gewesen wäre, dem mochte auch LH nicht widersprechen", so Kolb.
Die Lufthansa-Anwältin erklärte ferner, eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei der Airline nicht zuzumuten, denn das Vertrauensverhältnis sei zerstört. "Wir fliegen ja auch Schulklassen", argumentierte sie nach Angaben von Kolb. Außerdem habe Uto dem Unternehmen einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt. "Nicht erörtert wurde die Frage, ob der anonyme Denunziant, der ja offenbar ebenfalls bei Lufthansa arbeitet, möglicherweise der Polizei den Tipp gegeben hatte und somit die Verhaftung samt der gesamten Negativpresse für Lufthansa ausgelöst hatte", erklärte Beobachter Kolb weiter.
Die Lufthansa gab vor Gericht zu erkennen, dass eine Abfindung für Toshi denkbar sei. Dieser lehnte aber ab und besteht auf der Rücknahme der Kündigung.
Falls sich die Parteien nicht vorher einigen, treffen sie sich am 19. März vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt wieder. (dk)
DIE FRAU RA. von LUFTHANSA HAT DOCH DEN SCHUSS NICHT GEHÖRT.