Das Obergericht Zürich hat das Urteil des Bezirksgerichtes kassiert, das Anfang des Jahres schwule Darkrooms für gesetzeswidrig erklärt hatte.
Die höhere Instanz argumentierte, dass Bars oder Clubs mit Darkroom nicht grundsätzlich dem Gastgewerbegesetz widersprächen. So hatte das Zürcher Bezirksgericht im Februar noch geurteilt (queer.de berichtete). Damals hatte das Gericht geurteilt, dass Sex-Räume in öffentlichen Schwulen-Etablissements nicht erlaubt seien, weil ein großer Teil der Bevölkerung Sex in Gaststätten als unsittlich empfinde. Die Freiheit, die eigene Sexualität auszuleben, höre dort auf, wo sich andere gestört fühlen könnten, argumentierten die Richter damals.
Das Obergericht sah das anders: Ein Darkroom sei nur gesetzeswidrig, wenn der Wirt keine strikte Eingangskontrolle durchführe. So dürften keine Minderjährigen in einen Club oder eine Bar mit schwulem Darkroom und andere Gäste müssten auf diese Einrichtung hingewiesen werden. Das Obergericht sieht die Frage der Einlasskontrolle als zentral an: Es argumentierte, dass schließlich auch Swinger-Clubs in der Schweiz legal seien und sich die Darkrooms prinzipiell nicht von ihnen unterscheiden würden.
Damit setzte sich der Wirt des "Dynasty Clubs" durch. Gegen ihn hatten die Behörden eine Strafe in Höhe von 300 Franken (180 Euro) verhängt, weil in seinem Lokal sexuelle Handlungen stattgefunden hätten.
Homo-Gruppen zeigten sich erleichtert. In einer gemeinsamen Presseerklärung begrüßten die Gay-Betriebe Schweiz und das Pink Cross das Urteil und hoffen nun auf eine schnelle Einigung mit der Stadt Zürich. Diese hatte im letzten Jahr prinzipiell Darkrooms für zulässig gehalten, unter der Voraussetzung, dass Präventionsinformationen auslägen, keine Prostitution stattfinde und das Mindestalter von 18 Jahren strikt eingehalten werde. (dk)
Aber schade, dass das nicht selbstverstänlich ist, sondern vor Gericht erkämpft werden muss.
Wohl ein Witz Darkrooms zu schließen, weil es Leute gibt, die sich dadurch gestört fühlen.
Schließlich wird niemend gezwungen, in einen Darkroom oder in ein Lokal, das eine solchen hat, zu gehen.