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  • 16. Dezember 2008 7 2 Min.

Das ungarische Verfassungsgericht hat die Einführung von Eingetragenen Partnerschaften zum 1. Januar 2009 gestoppt, weil das Gesetz die verfassungsrechtlich geschützte Institution Ehe beschädigen würde.

Das Parlament in Budapest hatte vor einem Jahr mit den Stimmen von Sozialisten und Liberalen ein Partnerschaftsgesetz beschlossen, das sowohl hetero- als auch homosexuellen Paaren offen steht (queer.de berichtete). Demnach sollte verpartnerte Paare bis auf wenige Ausnahmen, etwa beim Adoptionsrecht, mit heterosexuellen verheirateten Ehepaaren gleichgestellt werden.

Diese Angleichung widerspricht nach Ansicht der Richter der höchsten Instanz dem in der Verfassung festgeschriebenen Schutz von Ehe und Familie. Die herausragende Stellung der Ehe müsse auch zukünftig beibehalten werden. Wenn nun Hetero-Paare mit einer Verpartnerung fast die gleichen Rechte wie Ehepartner hätten, sei die Ehe gefährdet. Die Richter erklärten aber auch, dass ein Partnerschaftsgesetz nur für Homo-Paare nicht gegen die Verfassung verstoßen würde.

Gegen das Gesetz hatte die konservative Christdemokratische Volkspartei Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Der sozialistische Ministerpräsident Ferenc Gyurcsány, der derzeit eine Minderheitsregierung anführt, hat nach der Entscheidung bereits seinen Justizminister angewiesen, das Gesetz nach den Vorgaben der Verfassungsrichter zu ändern. Es wird erwartet, dass ein exklusives Gesetz für Homo-Paare eher Schwierigkeiten im Parlament haben könnte, da der jetzt als verfassungswidrig geltende Entwurf auch als Erleichterung für Hetero-Paare, die nicht heiraten wollen, angepriesen wurde.

Die liberale Opposition forderte die Regierung auf, schnell mit der Umsetzung zu beginnen: "Es ist nicht hinnehmbar, dass im 21. Jahrhundert das ungarische Rechtssystem immer noch nicht für gleiche Grundrechte für schwul-lesbische Paare sorgen kann", erklärte Liberalen-Chef Gábor Fodor. Konservative Parteien haben allerdings bereits ihren Widerstand gegen die Homo-Ehe angekündigt.

Mit Tschechien und Slowenien haben bislang nur zwei der ehemaligen kommunistischen Satellitenstaaten in Osteuropa Eingetragene Partnerschaften für Schwule und Lesben eingeführt. Die Akzeptanz von Homosexuellen ist in diesen Ländern weit geringer als in Westeuropa. (dk)

-w-

#1 alexander
  • 16.12.2008, 13:25h
  • eine schwer nachvollziehbare logik der richter.

    gerade die ehemaligen ostblockländer, die die letzten jahrzehnte nicht von irgendwelchen "religionen" heimgesucht wurden, leiden nun am stärksten unter der wiedererstarkung der machtgeilen popen !
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#2 VolumePro
  • 16.12.2008, 14:58hMönchengladbach
  • Antwort auf #1 von alexander
  • Die Logik ist durchaus nachvollziehbar.

    Laut Urteil wird die Ehe, ein Institut für Heterosexuelle, dadurch aufgeweicht, dass für diese Zielgruppe eine zweites eheähnliches Institut geschaffen wird. Durch die Kreation des neuen Instituts wird eine Art "Ehe light" erzeugt, was die Ehe bedrohen könnte.

    Da aber Homosexulle generell von der Ehe ausgeschlossen sind, ist die Schaffung eines Lebenspartnerschafts-Institus keine Aufweichung der Ehe und somit verfassungsgemäß.
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#3 PierreAnonym
  • 16.12.2008, 19:05h
  • Ehe und Familie sind nun mal die Grundlage der Gesellschaft , daher ist es nur konsequent, wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft für Heteros dieses Fundament erschüttern würde.
    Eine eingetragene Lebenspartnerschaft für Schwule und Lesben akzeptabel und wird daher mit Recht von den Ungarn realisisert werden.
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