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https://queer.de/?9769
  • 17. Dezember 2008 12 2 Min.

Die deutschen CSD-Organisatoren gehen im Jahr 2009 mit der Forderung auf die Straße, Homo-Rechte im Grundgesetz zu verankern.

Auf dem Bundestreffen der Vertreter der CSD-Vereine aus dem ganzen Land wurde beschlossen, im Jahr 2009 die Erweiterung von Artikel 3 der deutschen Verfassung um die Rechte von Lesben und Schwulen zum zentralen Thema der CSD-Veranstaltungen zu machen. Artikel 3 verbietet derzeit die Diskriminierung aufgrund von Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft, Behinderung, sowie wegen religiöser oder politischer Anschauungen. Der CSD fordert, auch das Merkmal "sexuelle Identität" ins Grundgesetz aufzunehmen. Bislang ist dieses Merkmal nur durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschützt.

"Das Grundgesetz wird 2009 sechzig Jahre alt. Die fehlende Berücksichtigung im Grundgesetz wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von Lesben und Schwulen aus", erklärten LSVD-Sprecher Axel Hochrein und Jürgen Kiesslich vom Bundesvorstand der CSD Deutschland. "Rechtsprechung und Gesetzgebung lehnen in vielen Fällen eine Gleichberechtigung ab. Die Verfassung muss endlich klarstellen: Niemand darf wegen der sexuellen Identität benachteiligt werden."

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Zuletzt haben beispielsweise Verwaltungsgerichte wiederholt gegen Homo-Paare in Eingetragenen Partnerschaften entschieden, die gegenüber heterosexuellen Ehe-Paaren benachteiligt werden (queer.de berichtete).

In den vergangenen Jahrzehnten gab es dutzende Urteile, die die Benachteiligung von Schwulen und Lesben festschrieben. Die berüchtigste Entscheidung stammt aus dem Jahr 1957. Damals entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Paragraf 175 in seiner Nazi-Fassung nicht gegen Artikel 3 verstoße, "weil der biologische Geschlechtsunterschied den Sachverhalt hier so entscheidend prägt, dass etwa vergleichbare Elemente daneben vollkommen zurücktreten". Erst 1969 entschärfte die westdeutsche Bundesregierung den Paragrafen. Er wurde 1994 schließlich restlos abgeschafft. (dk)

-w-

#1 FloAnonym
  • 17.12.2008, 12:17h
  • Eine sehr vernünftige und längst überfällige Forderung:
    es kann doch nicht sein, dass schon das deutsche Grundgesetz Schwule und Lesben diskriminiert, indem es alle Menschen (unabhängig von Hautfarbe, Religion, etc.) gleichstellt, aber Schwule und Lesben explizit ausnimmt!!

    Wenn schon die deutsche Sprache ins Grundgesetz soll, dann sollte ein selbstverständlicher demokratischer Grundsatz wie das Gleichheitsprinzip doch erst recht rein...
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#2 SaschaEhemaliges Profil
  • 17.12.2008, 13:41h
  • Leider nichts anderes als eine Pseudo-Debatte und Pseudo-"Lösung", die rein gar nichts an der realen Lebenssituation von Homosexuellen, u.a. an der aggressiven Heteronormativität in dieser Gesellschaft ändert wird, sondern im Grunde von der eigentlichen Debatte über dringend notwendige, konkrete politische Maßnahmen für effektiven sozialen Fortschritt in dieser Gesellschaft ablenkt.

    Es ist auch geradezu grotesk, dass diejenigen, die vor gar nicht allzu langer Zeit den vermeintlichen besonderen Schutz der Ehe durch das Grundgesetz als Legitimation für eine Lebenspartnerschaft zweiter Klasse propagiert haben, jetzt plötzlich das Grundgesetz als neue Spielwiese für ihre Aktivitäten entdeckt haben.
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#3 KämpferAnonym
  • 17.12.2008, 15:16h
  • Antwort auf #2 von Sascha
  • @Sascha: Eine "Pseudo-Debatte, die nichts ändert"? Da widerspreche ich Dir aufs Heftigste! Die hier diskutierte Verankerung im Grundgesetz wäre eine fundamental wichtige und mächtige Basis, um im Folgenden die vielen konkreten Missstände abzuschaffen, die Du zu Recht beklagst! Viele Rechtsstreiterein wären weitaus erfolgversprechender für uns, wenn wir uns auf das Grundgesetz berufen könnten! Wahrscheinlich ist dies auch der Grund dafür, dass die konservativen Kräfte im Land dies so vehement zu verhindern versuchen.
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