https://queer.de/?9769
- 17. Dezember 2008 2 Min.
Die deutschen CSD-Organisatoren gehen im Jahr 2009 mit der Forderung auf die Straße, Homo-Rechte im Grundgesetz zu verankern.
Auf dem Bundestreffen der Vertreter der CSD-Vereine aus dem ganzen Land wurde beschlossen, im Jahr 2009 die Erweiterung von Artikel 3 der deutschen Verfassung um die Rechte von Lesben und Schwulen zum zentralen Thema der CSD-Veranstaltungen zu machen. Artikel 3 verbietet derzeit die Diskriminierung aufgrund von Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft, Behinderung, sowie wegen religiöser oder politischer Anschauungen. Der CSD fordert, auch das Merkmal "sexuelle Identität" ins Grundgesetz aufzunehmen. Bislang ist dieses Merkmal nur durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschützt.
"Das Grundgesetz wird 2009 sechzig Jahre alt. Die fehlende Berücksichtigung im Grundgesetz wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von Lesben und Schwulen aus", erklärten LSVD-Sprecher Axel Hochrein und Jürgen Kiesslich vom Bundesvorstand der CSD Deutschland. "Rechtsprechung und Gesetzgebung lehnen in vielen Fällen eine Gleichberechtigung ab. Die Verfassung muss endlich klarstellen: Niemand darf wegen der sexuellen Identität benachteiligt werden."
Zuletzt haben beispielsweise Verwaltungsgerichte wiederholt gegen Homo-Paare in Eingetragenen Partnerschaften entschieden, die gegenüber heterosexuellen Ehe-Paaren benachteiligt werden (queer.de berichtete).
In den vergangenen Jahrzehnten gab es dutzende Urteile, die die Benachteiligung von Schwulen und Lesben festschrieben. Die berüchtigste Entscheidung stammt aus dem Jahr 1957. Damals entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Paragraf 175 in seiner Nazi-Fassung nicht gegen Artikel 3 verstoße, "weil der biologische Geschlechtsunterschied den Sachverhalt hier so entscheidend prägt, dass etwa vergleichbare Elemente daneben vollkommen zurücktreten". Erst 1969 entschärfte die westdeutsche Bundesregierung den Paragrafen. Er wurde 1994 schließlich restlos abgeschafft. (dk)










es kann doch nicht sein, dass schon das deutsche Grundgesetz Schwule und Lesben diskriminiert, indem es alle Menschen (unabhängig von Hautfarbe, Religion, etc.) gleichstellt, aber Schwule und Lesben explizit ausnimmt!!
Wenn schon die deutsche Sprache ins Grundgesetz soll, dann sollte ein selbstverständlicher demokratischer Grundsatz wie das Gleichheitsprinzip doch erst recht rein...