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- 23. Dezember 2008 1 Min.
Ein heterosexueller Mann darf in England klagen, wenn er aus Schwulenfeindlichkeit gemobbt wird. Das entschied ein Berufungsgericht.
Der 56-jährige Stephen English musste seinen Job bei einem Markisen-Hersteller in Portsmouth (Grafschaft Hampshire) aufgeben, weil er ständig homophoben Beleidigungen ausgesetzt war. Eine Klage nach dem britischen Antidiskriminierungsgesetz lehnte ein erstinstanzliches Gericht jedoch ab, weil English heterosexuell und verheiratet ist. Ein Berufungsgericht hat diese Entscheidung nun mit zwei gegen eine Stimme revidiert.
"Die unaufhörliche Verhöhung des Kläger hat eine entwürdigende und feindliche Arbeitsatmosphäre geschaffen – und das auf Basis von sexueller Orientierung", begründete Richter Stephen Sedley die Mehrheitsentscheidung.
Die Kollegen begannen über English zu spotten, als sie herausfanden, dass er ein Internat besucht hatte und in Brighton lebt, einer Stadt mit einem großen schwulen Bevölkerungsanteil. Selbst bei großen Konferenzen musste er sich immer wieder als "Faggot" (Schwuchtel) beschimpfen lassen, erklärte English. "Diese Kommentare haben mir und meiner Familie erhebliches Leid zugefügt", erklärte er.
Der Fall wird nun vor einem Antidiskriminierungstribunal neu verhandelt. (dk)













