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  • 07. Mai 2004 - 1 Min.

Bremen Erste Folgen des Bundesarbeitsgerichtsurteils vom 29. April 2004 zur Gleichstellung von Lebenspartnern beim Ortszuschlag (6 AZR 101/03) zeichnen sich ab. So hat das Klinikum Bremen Ost gGmbH am Freitag in einem Vergleich vor dem Bremer Arbeitsgericht die anloge Anwendung des Ortszuschlags für Verheiratete auch auf eingetragene Lebenspartner akzeptiert. Darauf wies der Anwalt der Kläger, Dr. J. Wegner, am Freitag hin. Vor dem Spruch aus Erfurt hatten die unteren Instanzen eine Gleichstellung abgelehnt. Nach Ansicht des Rechtsanwalt hat das Urteil auch Auswirkungen auf "verwandte Rechtsfragen" wie dem Familienzuschlag. In Bremen sei beispielsweise ein Fall anhängig, in dem das Verwaltungsgericht in einem ersten Urteil von keiner Gleichstellung ausging. (nb/pm)

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