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Das Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Überlebende einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft bei der betrieblichen Altersvorsorge mit Überlebenden einer (Hetero-)Ehe gleichbehandelt werden müssen.

Die Erfurter Richter folgten damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom März 2008. Luxemburg hatte entschieden, dass die Benachteiligung von Eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehepartnern bei der Hinterbliebenenrente gegen die EU-Gleichstellungsrichtlinie verstoße (queer.de berichtete). Geklagt hatte der Lebenspartner eines verstorbenen Arbeitnehmers, dessen Betrieb Heterosexuellen eine Hinterbliebenenversorgung zusicherte, nicht aber Homosexuellen.

Das oberste Arbeitsgericht argumentierte, dass der Gesetzgeber mit dem 2005 in Kraft getretenen Überarbeitungsgesetz zur Homo-Ehe eine rechtlich vergleichbare Situation auch im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung geschaffen habe. Damals hatte Rot-Grün Lebenspartner in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt. Aus diesem Grund müssten nach Ansicht der Richter Schwule und Lesben ab diesem Zeitpunkt und in diesem Bereich mit Heterosexuellen gleichbehandelt werden.

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Der Lesben- und Schwulenverband zeigt sich begeistert: "Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen, denn das Gericht wendet auf die Frage der Vergleichbarkeit von Ehen und Lebenspartnerschaften die Maßstäbe an, die der Europäische Gerichtshof vorgegeben hatte", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns.

Auch die Grünen begrüßten das Urteil: "Es ist sehr erfreulich, wie das Bundesarbeitsgericht die europäische Rechtsprechung zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften würdigt", erklärte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. "Die schwarz-rote Koalition ist davon leider noch weit entfernt. Erst Ende 2008 hat sie im Dienstrechtsneuordnungsgesetz homosexuellen Beamten die Gleichstellung bei der Hinterbliebenenpension erneut verweigert." Damals verhinderte die Union eine Aufhebung der Benachteiligung von Schwulen und Lesben (queer.de berichtete). (dk)

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#1 gerdAnonym
  • 14.01.2009, 21:05h
  • Ein sehr gutes Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichtes: zumindest bei den Hinterbliebenenrenten dürfte dieses Urteil sehr wichtig sein und vielen homosexuellen Lebenspartnern, dessen Partner verstorben sind, die Ihnen zustehende Hinterbliebenenrente künftig bringen.

    Und letztlich sollte das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes auch endlich vom Bundesverwaltungsgericht ebenso inhaltlich übernommen werden. Denn was bei den Arbeitern und Angestellten richtig ist und europarechtskonform ausgelegt wurde, kann bei den Beamten im Bund und in den Bundesländern nicht anders ausfallen. Daher schon ein Skandal, dass der Bund bei den Bundesbeamten die Anpassung an die Lebenspartnerschaft bisher ausgelassen hat. Der Bund kann da von Bundesländern wie Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg
    www.lsvd.de/fileadmin/pics/Bilder/News/Hamburg-Presse-09.01.
    13.pdf

    Modernes Berufsbeamtentum in Hamburg/ lernen.

    Das Urteil ist schön und dürfte homosexuelle Menschen in unserem Lande sehr freuen.
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#2 seb1983
  • 14.01.2009, 22:54h
  • Und noch ein Legostein mehr.

    Immerhin wieder ein Urteil das sich für viele Menschen in barer Münze auszahlt.
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#3 alexander
  • 15.01.2009, 08:04h
  • na endlich mal wieder ein schritt nach vorne !
    die tatsache, dass hier einige herrschaften in begeisterunsstürme verfallen, stimmt aber sehr nachdenklich, denn hier wird ein urteil das vom europäischen gerichtshof "vorgegeben" ist, "gewürdigt " ???
    also wird doch unterm strich gegen europäische gesetze verstossen. es gab zeiten, da wurden gesetze befolgt und umgesetzt und nicht nur "zur kenntnis" genommen!
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