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- 16. Januar 2009 2 Min.
Als erster Landesverband hat die Evangelische Kirche im Rheinland Pfarrer und Kirchenbeamte in Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehepaaren gleichgestellt.
Das entschied die Landessynode in Bad Neuenahr am Freitagvormittag. Kirchenbedienstete in einer Homo-Ehe haben damit dieselben Ansprüche auf Ortszuschlag (Aufschlag auf das Grundgehalt) und Hinterbliebenenrenten wie Ehepaare und sind mit privat-rechtlich Beschäftigten der Kirche in Eingetragenen Lebenspartnerschaften gleichgestellt.
Damit weicht die rheinische Kirche vom Besoldungs- und Versorgungsrechtrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Landeskirchen ab. Im Vordergrund der Entscheidung stand eine Grundsatzfrage, denn faktisch geht es um zurzeit lediglich zwölf Fälle Eingetragener Lebenspartnerschaften in der rheinischen Kirche und Mehrkosten von 19.740 Euro pro Jahr.
Der Lesben- und Schwulenverband bezeichnete die Gleichstellung als "längst überfällig" und als ein "wichtiges Zeichen auch für Politikerinnen und Politiker, die sich bislang aus vermeintlich religiösen Gründen die Gleichstellung verweigern". (pm/dk)
In der Begründung wird betont, dass die Diskussion um die ethische Beurteilung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit dieser Entscheidung nicht fortgesetzt werden soll. Die Neuregelung impliziere auch nicht die "Gleichordnung" von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, vollziehe aber die "Einordnung" der eingetragenen Lebenspartnerschaften in das System des Besoldungs- und Versorgungsrechts der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Traditionell orientierte Protestanten hatten im Vorfeld der Entscheidung die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben scharf kritisiert. Evangelikal orientierte Gruppen wie die Evangelische Sammlung im Rheinland argumentieren, dass Homosexualität Sünde ist und deshalb nicht anerkannt werden sollte. (pm/dk)















ich hoffe, dass jetzt auch endlich das land die gleichstellung der beamten voranbringt