Wolfgang Erichson, grüner Bürgermeister für Integration und Chancengleichheit in Heidelberg, klagt gegen seine Stadt, weil sie ihm nicht Familienzuschlag wie Heterosexuellen einen Ehegatten-Zuschlag zahlt. Unterstützung kommt auch von der SPD, Ablehnung von der CDU.
Erichson ist seit vergangenem Jahr verpartnert, erhält aber wegen seiner sexuellen Orientierung nicht den Zuschlag in Höhe von 108 Euro, den kinderlose Verheiratete im öffentlichen Dienst automatisch von der Stadt überwiesen bekommen. Neben ihm klagen zwei weitere Mitarbeiter der Stadverwaltung.
Heidelberg darf Schwulen und Lesben keinen Familienzuschlag auszahlen, weil das Land Baden-Württemberg den Familienzuschlag nur Verheirateten zubilligt, nicht aber Menschen in einer Eingetragenen Partnerschaft. Bislang haben nur Berlin, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gleichgeschlechtliche Paare in dieser Frage gleichgestellt.
Die Grünen unterstützen ihren Bürgermeister bei der Klage ebenso wie die Landes-SPD. "Schwule und Lesben werden in Baden-Württemberg diskriminiert", erklärte die sozialpolitische Sprecherin der Ökofraktion im Landtag. Die CDU/FDP-Koalition in Stuttgart will aber hart bleiben. Ein Sprecher von Finanzminister Willi Stächele (CDU) erklärte nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa, es gebe "keine rechtliche Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung".
Erichson beruft sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom April 2008. Hier erklärten die Luxemburger Richter, dass es gegen EU-Recht verstoße, wenn Eingetragene Lebenspartner keine Hinterbliebenenrente erhalten (queer.de berichtete). Sie erklärten, dass Lebenspartner nicht grundlos gegenüber Eheleuten schlechter gestellt werden dürfen. Deutsche Gerichte sehen das aber derzeit noch anders: So hat das Verwaltungsgericht Hannover erst im November 2008 die Klage von Beamten in einer Lebenspartnerschaft auf Familienzuschlag abgewiesen (queer.de berichtete). Die niedersächsischen Richter argumentierten anders als die Luxemburger, dass die Lage von Eingetragenen Lebenspartnern nicht mit denen von Ehepartnern vergleichbar sei. (dk)