16 Kommentare
- 10.02.2009, 21:22hMönchengladbach
- Hier wird mal wieder auf zwei unterschiedliche Arten diskriminiert.
Die Sache mit dem Geld ist da noch das geringere Problem.
Es lässt sich hier die Frage stellen, warum das Amt für öffentliche Ordnung (Ordnungsamt) für die Lebenspartnerschaften zuständig ist. Das Ordnungsamt ist Polizei im materiellen Sinne. Es hat einen fiesen Beigeschmack, wenn eine Gefahrenabwehrbehörde für familienrechtliche Angelegenheiten zuständig ist. Hier sind Vergleiche mit einer Zeit, in der wir sicher getötet worden wären, nicht unangebracht. Dort wurden Schwule auch von der Polizei überwacht.
Ein Skandal, als würde von Schwulen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Der Bundesgesetzgeber fördert homosexuelles Zusammenleben durch die Einführung des Institus Eingetragene Lebenspartnerschaft, daher kann eine LPart keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sein.
Die LPart gehört in die Zuständigkeit des Standesamtes und nicht in die einer Polizei im materiellen Sinne. - |
- 10.02.2009, 23:14hStuttgart
- Tststs - ich weiss ja nicht woher der Autor des Artikels seine Informationen bezieht ?! Aber wenn ich auf der Homepage der Landeshauptstadt Stuttgart das Suchwort: Eingetragene Lebenspartnerschaft eingebe, erhalte ich folgende Informationen:
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Seit dem 1. August 2001 ist es möglich, eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen.
Wer seine Lebenspartnerschaft in Stuttgart eintragen lassen will, hat viele Möglichkeiten, einen geeigneten Ort und einen passenden Termin zu finden. Wenn die Entscheidung gefallen ist, wann und wo die Zeremonie stattfinden soll, dann setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro Mitte (zur Anmeldung der eingetragenen Lebenspartnerschaft) und dem jeweiligen Standesamt ( zur Vereinbarung eines Termins) in Verbindung.
Auf diesen Standesämtern und an diesen Wunschorten kann die eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen werden:
Standesamt Stuttgart-Mitte
Wunschorte, für die das Standesamt Stuttgart zuständig ist:
Schloss Solitude
Marmorsaal im Weißenburgpark
Bahnhofsturm
Standesamt Stuttgart / Rathaus Stuttgart
Standesamt Stuttgart-Bad Cannstatt
Wunschorte, für die das Standesamt Bad Cannstatt zuständig ist:
Damaszenerhalle in der Wilhelma
Mercedes-Benz-Museum
Standesamt Stuttgart-Degerloch
Wunschort, für den das Standesamt Degerloch zuständig ist:
Fernsehturm
Standesamt Stuttgart-Obertürkheim
Wunschort, für den das Standesamt Obertürkheim zuständig ist:
Altes Uhlbacher Rathaus
Standesamt Stuttgart-Vaihingen
Wunschort, für den das Standesamt Vaihingen zuständig ist:
Alte Kelter Vaihingen
Standesamt Stuttgart-Untertürkheim
Standesamt Stuttgart-Weilimdorf
Man(n) beachte die vielen "Wunschorte" !!! :-)
Und zum Kommentar: "Die schwäbischen Behörden haben nicht den Ruf, besonders flott zu sein" kann ich nur sagen, das die schwäbischen Behörden auch nicht schneller oder langsamer sind als all die anderen in unserer Republik !!! :-) - |
- 10.02.2009, 23:49hberlin
-
da hat einer sein ländle, seine stadt mit bravour verteidigt!
nach dem donnerwetter könne mer sage:
isch wieder elles im grünae Bereich.
War elles halb so schlimm. - |
- 11.02.2009, 00:28h
- @VolumePro
Du hast vollkommen Recht; die Lebenspartnerschaft gehört aufs Standesamt. Dies ist auch mit der jetzigen von der bayrischen FDP durchgesetzten Reform in Bayern in allen Bundesländern der Fall, außer in Thüringen und Baden-Württemberg.
Thüringen und Baden-Württemberg bilden das Schlusslicht bei den Rechten homosexueller Paare, da dort die Kreise und kreisfreien Städte zuständig sind, während in alllen anderen Bundesländern mittlerweile das Standesamt gesetzlich zuständig ist.
*
www.lsvd.de/230.0.html
(Stand der rechtlichen Gleichstellung, Januar 2009)
Gut das ich nicht in diesen beiden Bundesländern wohne, die das Schlusslicht bei der Gleichstellung bilden. - |
- 11.02.2009, 09:36h
- die eintragung eines abart auspuffes im kfz-brief kostet 30 €.
vielleicht sollte man dann den partner beim tüv eintragen lassen.
somit erwirbt man gleichfalls den anspruch auf die 2jährige technische hauptuntersuchung. - |
- 11.02.2009, 11:38h
- Aber Gerd, Du hast wohl Skydivers sehr guten Kommentar noch nicht gelesen!
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- 11.02.2009, 12:27h
- Hier einmal die Preise für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (Freiburg):
* Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft (wenn nur deutsches Recht zu beachten ist, inklusive Erteilung einer Urkunde): 153,-- EUR
* Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft (wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, inklusive Erteilung einer Urkunde): 170,-- EUR
* Ausstellung einer weiteren Lebenspartnerschaftsurkunde: 8,-- EUR
* Erteilung einer Bescheinigung über die Namensänderung: 13,-- EUR
* Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung nach § 3 LPartG, soweit sie nicht bei der Begründung der Lebenspartnerschaft abgegeben wird: 25,-- EUR
* Aufnahme einer Versicherung an Eides statt: 17,-- EUR
Da ist Stuttgart noch richtig günstig dagegen! Unser Grüner Bürgermeister hat da leider nichts zu sagen.
Man kann nur hoffen, dass BW sich da endlich einmal bewegt, denn eine Hochzeit auf dem Standesamt ist hier in Freiburg und Umgebung nicht möglich. - |
- 11.02.2009, 13:19hStuttgart
- @all: Danke - wenn/ das der Kommentar gefallen hat :-)
Eigentlich sind auch die "Kosten" bei uns in Stuttgart noch viiiel höher als erwähnt:
Aufnahme einer Versicherung an Eides statt
Betrag: 17,00 EUR
Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung nach § 3 LPartG, soweit sie nicht bei der Begründung der Lebenspartnerschaft abgegeben wird
Betrag: 31,00 EUR
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung nach § 3 LPartG
Betrag: 7,00 EUR
Erteilung einer Urkunde über die Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft
Betrag: 7,00 EUR
Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
Betrag: 89,00 EUR
Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist
Betrag: 126,00 EUR - |
- 11.02.2009, 13:24h
- Ein weiterer von unzähligen Gründen, warum nur die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare echte und dauerhafte Gleichstellung bieten kann!
Dann wäre auch jede zukünftige Änderung automatisch für alle Ehen (egal ob gegen- oder gleichgeschlechtlich) gültig! - |
ausserdem kommt die "abzockmaximierung" doch der allgemeinheit zu gute, die sich so vehement für die gleichen rechte für schwule partnerschaften einsetzt