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  • 10. Februar 2009 16 2 Min.

In Stuttgart regt sich Widerstand gegen die Gebühren bei Schließung einer Homo-Ehe: Diese liegen dort – wie an vielen anderen Orten – mehr als doppelt so hoch wie die für Hetero-Paare. Der OB will die Diskrepanz nun prüfen.

Von Dennis Klein

Mehrere Lokalzeitungen im Mittleren Neckarraum haben inzwischen über die Gebühren in der Landeshauptstadt berichtet: Die Stadt kassiert dort für die Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft 89 Euro – Ehen gibt es allerdings zum Schnäppchenpreis von 40 Euro. Diese Gebühr wird von den Ländern festgelegt und liegt bundesweit derzeit zwischen 33 und 50 Euro. Die Kosten für Eingetragene Partnerschaften dürfen allerdings die Städte nach Gutdünken festsetzen: Und sie entscheiden sich oft für ein Zubrot. Zudem sind in Stuttgart andere Ämter zuständig: Während für Hetero-Paare das Standesamt die Regeln festlegt, ist es bei Homo-Paaren das Ordnungsamt.

Dagegen gibt es jetzt Protest. Die Stuttgarter Grünen fordern, die Gebühren sofort anzugleichen: "Dass Amt für öffentliche Ordnung und Standesamt unterschiedliche Sätze in Rechnung stellen, verdeutlicht einmal mehr, dass eingetragene Partnerschaften der Eheschließung angeglichen werden müssen", erklärten die Stadträte Andreas Winter und Werner Wölfle. Auch die SPD-Homos fordern eine Gleichstellung: "120 Prozent mehr Heiratsgebühren sind ein Skandal", so Schwusos-Sprecher Steffen Schaffner.

Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) hat bereits reagiert: Er erteilte dem Ordnungsamt den Auftrag zu prüfen, ob die Gebühren angeglichen werden können. Wann das geschehen soll, ist allerdings noch nicht klar: Die schwäbischen Behörden haben nicht den Ruf, besonders flott zu sein.

Auch in anderen Bereichen steht die Homo-Ehe in Baden-Württemberg auf dem Prüfstand: So verklagte der verpartnerte Bürgermeister von Heidelberg seine eigene Stadt, weil diese ihm keinen Familienzuschlag auszahlt (queer.de berichtete). Der Zuschlag steht derzeit im Südwesten nur heterosexuellen Ehe-Paaren zu, selbst wenn diese kinderlos sind. Bei der Angleichung lassen sich die Länder Zeit: Derzeit behandeln lediglich vier der 16 Bundesländer ihre schwulen und lesbischen Beamten in diesem Bereich gleich. Auch der Bund verweigert gleichgeschlechtlichen Paaren im Moment noch den Familienzuschlag.

-w-

#1 alexander
  • 10.02.2009, 17:02h
  • aber es wird doch keiner in diesem staat die blöden schwuchteln abzocken, geschweige ungleich behandeln, denen gehts doch eh schon viel zu gut ??? wer wird denn da böse sein, wenn sich da ein paar behördenfehlerchen einschleichen sollten, die werden in spätestens 20 jahren im eilverfahren behoben sein !
    ausserdem kommt die "abzockmaximierung" doch der allgemeinheit zu gute, die sich so vehement für die gleichen rechte für schwule partnerschaften einsetzt
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#2 VolumePro
  • 10.02.2009, 21:22hMönchengladbach
  • Hier wird mal wieder auf zwei unterschiedliche Arten diskriminiert.
    Die Sache mit dem Geld ist da noch das geringere Problem.

    Es lässt sich hier die Frage stellen, warum das Amt für öffentliche Ordnung (Ordnungsamt) für die Lebenspartnerschaften zuständig ist. Das Ordnungsamt ist Polizei im materiellen Sinne. Es hat einen fiesen Beigeschmack, wenn eine Gefahrenabwehrbehörde für familienrechtliche Angelegenheiten zuständig ist. Hier sind Vergleiche mit einer Zeit, in der wir sicher getötet worden wären, nicht unangebracht. Dort wurden Schwule auch von der Polizei überwacht.
    Ein Skandal, als würde von Schwulen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Der Bundesgesetzgeber fördert homosexuelles Zusammenleben durch die Einführung des Institus Eingetragene Lebenspartnerschaft, daher kann eine LPart keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sein.
    Die LPart gehört in die Zuständigkeit des Standesamtes und nicht in die einer Polizei im materiellen Sinne.
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#3 skydiver
  • 10.02.2009, 23:14hStuttgart
  • Tststs - ich weiss ja nicht woher der Autor des Artikels seine Informationen bezieht ?! Aber wenn ich auf der Homepage der Landeshauptstadt Stuttgart das Suchwort: Eingetragene Lebenspartnerschaft eingebe, erhalte ich folgende Informationen:

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Seit dem 1. August 2001 ist es möglich, eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen.

    Wer seine Lebenspartnerschaft in Stuttgart eintragen lassen will, hat viele Möglichkeiten, einen geeigneten Ort und einen passenden Termin zu finden. Wenn die Entscheidung gefallen ist, wann und wo die Zeremonie stattfinden soll, dann setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro Mitte (zur Anmeldung der eingetragenen Lebenspartnerschaft) und dem jeweiligen Standesamt ( zur Vereinbarung eines Termins) in Verbindung.

    Auf diesen Standesämtern und an diesen Wunschorten kann die eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen werden:

    Standesamt Stuttgart-Mitte
    Wunschorte, für die das Standesamt Stuttgart zuständig ist:
    Schloss Solitude
    Marmorsaal im Weißenburgpark
    Bahnhofsturm
    Standesamt Stuttgart / Rathaus Stuttgart

    Standesamt Stuttgart-Bad Cannstatt
    Wunschorte, für die das Standesamt Bad Cannstatt zuständig ist:
    Damaszenerhalle in der Wilhelma
    Mercedes-Benz-Museum

    Standesamt Stuttgart-Degerloch
    Wunschort, für den das Standesamt Degerloch zuständig ist:
    Fernsehturm

    Standesamt Stuttgart-Obertürkheim
    Wunschort, für den das Standesamt Obertürkheim zuständig ist:
    Altes Uhlbacher Rathaus

    Standesamt Stuttgart-Vaihingen
    Wunschort, für den das Standesamt Vaihingen zuständig ist:
    Alte Kelter Vaihingen

    Standesamt Stuttgart-Untertürkheim

    Standesamt Stuttgart-Weilimdorf

    Man(n) beachte die vielen "Wunschorte" !!! :-)

    Und zum Kommentar: "Die schwäbischen Behörden haben nicht den Ruf, besonders flott zu sein" kann ich nur sagen, das die schwäbischen Behörden auch nicht schneller oder langsamer sind als all die anderen in unserer Republik !!! :-)
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