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Die Pride-Fahne als "Zeichen der Solidarität und Kameradschaft"

Das Bundesministerium der Verteidigung hat vor seinen Dienstgebäuden Regenbogenflaggen gehisst – und daran erinnert, dass diskriminierte queere Soldat*innen noch immer eine Entschädigung beantragen können.

  • 04. Juli 2024

/ BMVg_Bundeswehr
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Im Berliner Bendlerblock und auf der Bonner Hardthöhe wehen auch in diesem Jahr Regenbogenfahnen. Das Bundesverteidigungsministerium ließ das Symbol der LGBTI-Bewegung am Mittwoch vor seinen beiden Dienstgebäuden aufziehen.

Das Datum wurde bewusst gewählt: Am 3. Juli vor 24 Jahren wurde der Minister-Erlass aufgehoben, der homosexuelle Soldat*innen als "Gefahr für den Zusammenhalt der Truppe" aus der Bundeswehr verbannte. Nach dem SoldRehaHomG wurden Betroffene vor fast genau drei Jahren rehabilitiert (queer.de berichtete).

"Das Setzen der Regenbogenflagge alljährlich am 3. Juli an den Dienstgebäuden des BMVg ist ein Zeichen der Solidarität und Kameradschaft gegenüber früheren Betroffenen von Diskriminierung in der Bundeswehr", erklärte das Ministerium auf seiner Homepage. Ein Video der Fahnen-Hissung postete es auf seinen Social-Media-Kanälen.

Im vergangenen Jahr hatte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) die Regenbogenfahne noch persönlich hochgezogen (queer.de berichtete). Seine Vorgängerin Christine Lambrecht (SPD) hatte 2022 erstmals Flagge am Ministerium gezeigt (queer.de berichtete).

Im Jahr 2020 hatte die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) betroffene queere Soldat*innen ausdrücklich um Verzeihung gebeten und das Rehabilitierungsgesetz auf den Weg gebracht (queer.de berichtete). Bis Ende 2023 wurden 195 Anträge nach dem SoldRehaHomG gestellt, 80 Prozent wurden positiv beschieden (queer.de berichtete).

Soldat*innen, die bis zum Jahr 2000 wegen ihrer "sexuellen Identität" verurteilt, entlassen, nicht mehr befördert oder nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut wurden, erhalten 3.000 Euro Entschädigung. Der Begriff "sexuelle Identität" umfasse dabei nicht nur "homosexuelle Männer und Frauen", sondern auch "bisexuelle, transsexuelle oder diverse Menschen", wird in einem Kommentar zum Gesetz erklärt. Das Gesetz gilt sowohl für die 1955 gegründete Bundeswehr als auch für die Nationale Volksarmee (NVA) der DDR, in der queere Soldat*innen von 1956 bis zu ihrer Auflösung 1990 diskriminiert wurden.

Das Verteidigungsministerium schätzte vor drei Jahren, dass bis zu 1.000 Personen anspruchsberechtigt sein könnten. Um ihre Ansprüche schnell abzuarbeiten, richtete es das Onlineportal Rehahom ein. Dort können Nutzer*innen nach Registrierung ihren Antrag digital stellen und die erforderlichen Dokumente hochladen. (mize)


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